Rückblick zur Grundsicherung
Es ist nun ziemlich genau 10 Jahre her, dass Gerhard Schröder bei der Neujahransprache auf massive Änderungen hinweist. Diese Reformen tragen dazu bei, dass er sein Amt verliert und etwas später Dr. Angela Merkel die Große Koalition anführen kann. Was viele aber nicht wissen, ist dass Gerhard Schröder die Grundsicherung bei der Rente mit einführte. Bis zur Einführung der Grundsicherung bei der Rente mussten Kinder für die Sozialhilfe ihrer in Armut lebenden Eltern aufkommen. Dies führte dazu, dass viele Rentner, die Anspruch auf die Leistung gehabt hätten, diese nicht in Anspruch genommen haben, da sie ihren Kindern nicht zur Last fallen wollten. Um dies zu vermeiden wurde eine Verdienstgrenze von 100.000 Euro eingeführt – erst dann müssen Kinder für ihre Eltern bei der Grundsicherung einstehen.
Zur Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und wird damit aus Steuermitteln finanziert. Sie ist keine Rentenart. Anspruchsberechtigt sind Menschen im Alter, oder bei Erwerbsminderung, wenn die Rente mit weiteren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Vorteil der Grundsicherung ist, dass diese nicht die Einkommen der Kinder oder der Eltern angreift, wenn diese in Anspruch genommen wird. Dies wäre nämlich der Fall bei Sozialhilfe.
Anspruchsberechtigt sind
- Bedürftige Menschen, die entweder die für sie geltende Altersgrenze erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Altersgrenze liegt bei bis Ende 1946 Geborenen bei 65 Jahren, bei nach 1947 Geborenen bei 65 Jahren und einem Monat. Diese Altersgrenze wird stufenweise auf 67 angehoben. Genaue Informationen gibt es bei Ihrem Rententräger. Schon heute gilt die Altersgrenze von 67 Jahren bei den Geburtsjahrgängen ab 1964.
- Voraussetzung ist, dass man in Deutschland wohnt.
TIPP: Den Anspruch auf Grundsicherung sollte derjenige prüfen lassen, dessen Einkommen heute unter 758 Euro liegt. Auch wird die Grundsicherung bezahlt, wenn eine Altersrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
Was zählt zum Einkommen?
- Erwerbseinkommen
-
Renten und Pensionen jeder Art (auch die RiesterRente und Renten aus dem Ausland)
- Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100 000 Euro liegt
-
Elterngeld, wenn es 300 Euro übersteigt
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kindergeld
- Krankengeld
- Zinsen
Auch das Geld des Partners (Lebensgefährte) wird in die Berechnung mit einbezogen. Hier wird der persönliche Bedarf festgelegt und das Einkommen sowie das Vermögen gegengerechnet. Die Differenz wird bei der Grundsicherung des Antragstellers berücksichtigt.
Damit Vermögende nicht die Grundsicherung in Anspruch nehmen, wird das Vermögen beleuchtet. Hierzu zählen:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparguthaben
- Auto
- Haus- und Grundstücke
Vorhandene Vermögen müssen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Als Schonvermögen gelten bei alleinstehenden Grundsicherungsempfängern 2 600 Euro und bei Verheirateten oder Partnern
insgesamt 3.214 Euro. Für jeden Unterhaltspflichtigen erhöht sich das Schonvermögen um 256 Euro. Eine angemessene Immobilie wird nicht als Vermögen gewertet.
Sie haben sich entschieden die Grundsicherung zu beantragen? Dies geht beim Sozialamt – Bereich Grundsicherung, oder bei der Deutschen Rentenversicherung. Wird die Grundsicherung genehmigt, so erhalten Sie diese ab dem Monat der Antragstellung. Die Grundsicherung gilt immer nur für 12 Monate. Dann muss erneut ein Antrag gestellt werden!
Tags: Altersrente, Grundsicherung, Rente
Die Änderungen zur Rente für das folgende Jahr kurz zusammengefasst:
Mütterrente
Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Das macht ca. 28 Euro mehr Rente im Westen und 26 Euro im Osten.
Abschlagsfrei in Rente mit 63 Jahren
Wer volle 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, der soll auch schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Hierbei werden sogar Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Hierbei gibt es jedoch Einschränkungen: Beamte profitieren hiervon nicht und die Grenze wird parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalter steigen.
Verschiebung der Zurechnungszeit
Arbeitnehmer, die schwer krank werden und arbeitsunfähig sind, sollen mehr Geld bekommen als bisher. Die Zurechungszeit wird von 60 auf 62 Jahre verschoben. Die hat die Wirkung, dass Betroffene mehr Geld bekommen – nämlich als ob sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung eingezahlt hätten.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird nach oben angehoben. Arbeitnehmer im Westen sind bei Einkünften von über 5.950 Euro von Abgaben befreit – im Osten wird die Grenze auf 5.000 Euro angehoben. Die macht eine Erhöhung um 150 Euro für West-Arbeitnehmer und 100 Euro für Ost-Arbeitnehmer aus. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7300 Euro im Monat (West) und 6150 Euro im Monat (Ost).
„Menschen, die 45 Beitragsjahre haben – einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit“ sollen, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, laut Sigmar Gabriel eine abschlagsfreie Rente auch mit 63 Jahren erhalten. Der SPD-Chef ist sich auch ganz sicher, dass eine Finanzierung dieses Vorhabens aus den Beiträgen machbar sei. Steuererhöhungen brauche man hierfür nicht. Eine Ausnahme soll es jedoch geben, die Beamten: Wenn es nach dem Vizekanzler und Wirtschaftsminister geht, dann soll diese Berufsgruppe erst in den Ruhestand gehen, wenn sie 45 Dienstjahre hinter sich gebracht hat. Klaus Dauserstädt, der Vorsitzende des Bemtenbundes, hatte gefordert, dass die Beamten wie andere Berufsgruppen gleich behandelt werden sollen. Hier kontert Gabriel jedoch, dass „Beamtinnen und Beamte ein völlig anderes System der Altersversorgung hätten. Wenn der Beamtenbund das ernst meine, müsse man über ganz andere Fragen der Angleichung reden“. Welche das sind, ließ Sigmar Gabriel jedoch offen.
Wenn die Aussage Sigmar Gabriels stimmt, dass eine abschlagsfreie Rente für 63 Jährige mit 45 Beitragsjahren möglich sei, ohne dies aus Steuern zu finanzieren, so gibt es dafür nur zwei Gründe. Entweder erfüllen nur ganz wenige Menschen diese Bedingung, oder die Rentenkasse hat seit Jahren massive Überschüsse erwirtschaftet. Ein weiterer Grund unterstellt Gabriel hier unbewusst nicht die Wahrheit zu sagen: Der Wahlkampf ist vorbei und die Bevölkerung der Bundesrepublik hat meines Erachtens nach verdient die Wahrheit über die Renten zu hören. Wie sollen die Renten in 30 Jahren finanziert werden? Gabriel ist dann 84 Jahre alt. Er wird dann vermutlich nicht die Steuern für die anderen Rentner aufbringen müssen. Die Rentner werden dann, wenn das Rentenalter nicht massiv angehoben wird, die Mehrheit stellen. Es würde also Nahe liegen, eine Rücklage für künftige Zeiten zu bilden. Hier gibt es nur zwei Probleme: erstens hätte man damit schon viel eher anfangen müssen und zweitens ist die Geldentwertung im Durchschnitt viel zu hoch. Unser Geld verliert Jahr für Jahr an Kaufkraft. Somit ist das Geld was heute in ein Rücklagesystem eingezahlt wird in 30 Jahren vermutlich nicht einmal mehr halb so viel Wert, wie heute.
Die jetzige Regierung hat in erster Linie nicht die Aufgabe das Rentenproblem zu lösen, denn damit hätten die früheren Regierungen beginnen müssen. In erster Linie muss die jetzige Regierung der Bevölkerung erklären, wie Ernst die Lage ist. Eine Lösung sollte es nicht sein ein weiteres Versicherungsprodukt à la Riester auf den Markt zu schmeißen. Wenn der Staat die Grundversorgung künftig nicht mehr leisten können sollte, so wäre es nur fair, das Rentensystem entsprechend anzupassen und der jungen Generation die Chance zu geben privat vorzusorgen.
1976 wurde Helmut Schmidt zum Kanzler gewählt. Zusammen mit der FDP gab es eine sozialliberale Koalition, die gerade einmal mit 10 Sitzen Mehrheit regieren konnte. Ausschlaggebend war vermutlich das Wahlversprechen Schmidts, die Renten deutlich zu erhöhen. Doch direkt nach der Wahl einigten sich Helmut Schmidt und Hans-Dietrich Genscher die Rentenerhöhung ausfallen zu lassen. Die Medien übten massiven Druck aus. So titelte beispielsweise die Bildzeitung „Renten-Lüge“ und der Spiegel schrieb über ein „Falsches Speil mit den Renten“. Schmidt und Genscher konnten dem Druck nichts entgegenstellen und mussten ihr ursprüngliches Versprechen einhalten. Die Renten wurden im satte 9,9 Prozent erhöht. Dafür gab es dann im Folgejahr eine Nullrunde.
1976 stellte sich Helmut Schmidt gezwungenermaßen zur Kanzlerwahl. Er verspricht, die Renten im Folgejahr deutlich zu erhöhen. Doch das Versprechen kann er nicht einhalten.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyern liefert erstes Strategiepapier.
Das Paket soll aus drei Teilen bestehen:
- Zuschussrente für Geringverdiener
- Zuverdienst für Frührentner
- Versicherungspflicht für Selbständige
Zuschussrente für Geringverdiener
Wer 35 Jahre gearbeitet hat und immer wenig verdient hat, der soll künftig nach dem Konzept mehr erhalten. Die Rente soll dann verdoppelt werden, jedoch nicht mehr als 850 Euro betragen.
Ursula von der Leyen möchte somit diejenigen stärken, die ihr Leben lang gearbeitet haben, aber dafür zu wenig Rente bekommen, weil sie immer wenig Geld verdient haben. So könnte verhindert werden, dass diese Menschen trotz langen Arbeitslebens im Alter Hartz 4 beantragen müssen.
Zuverdienst für Frührentner
Nach den Wünschen der Arbeitsministerin darf man künftig schon mit 63 Jahren in Rente gehen und dann mehr zuverdienen als heute. In Planung ist es, die Rentenbezüge bis auf das letzte Gehalt aufzubessern: das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der heute 2100 Euro verdient und in Rente geht, dann nur noch 1.000 Euro Rente erhält bis zu 1.100 Euro dazuverdienen darf.
Versicherungspflicht für Selbständige
Künftig sollen Selbständige verpflichtet werden für die eigene Rente vorzusorgen. Hintergrund ist, dass immer mehr Selbständige Hartz 4 im Alter beantragen müssen, weil sie zu wenig für die eigene Altersvorsorge zurückgelegt haben.
Tags: Frührentner, Versicherungspflicht, Zuschussrente, Zuverdienst
Die Riesterrente ist HARTZ IV-sicher. Riesterverträge beinhalten eine Klausel, die da besagt, dass der Staat keinen Zugriff bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit auf das Vermögen bekommt.
Sicherheit und Staatliche Förderung – zwei Argumente, die für einen Reistervertrag sprechen. Die Sparkasse Hannover bietet in ihrem Internetauftritt einen interessanten Fördercheck an.
Rentenexperten haben errechnet, dass der Durchschnittsverdiener nach heutigen Werten durch zwei Jahre Mehrarbeit (durch die Rente mit 67) in Westdeutschland 54,40 Euro mehr Rente bekommt. In den enuen Bundesländern sind dies nur 48,26 Euro.
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Tags: Rente, Rente mit 67, Rentenbezüge, Renteneintrittsalter
Stirbt der Ehepartner, so erhält man im Normalfall eine Witwen- oder Witwerrente. Wird jedoch eine neue Ehe geschlossen, so verliert man diesen Anspruch. Sollte die neue Ehe jedoch aufgelöst werden, so kann die Rente nach dem vorherigen Ehegatten wieder aufleben. Automatisch passiert dies jedoch nicht: Es muss innerhalb von 12 Monaten (nach Tod des neuen Ehegatten, oder rechtskräftiger Scheidung) erneut ein Antrag gestellt werden.
Zu beachten ist, dass auf die wiederauflebende Rente Ansprüche, die durch die zweite Ehe entstanden sind, angerechnet werden. Wenn die Ansprüche (z.B. Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen) aus der zweiten Ehe höher sind, so wird aus der ersten Ehe gar nichts mehr geleistet.
Die wiederaufgelebte Rente wird so lange gezahlt, bis erneut eine Heirat stattfindet. Danach kann man jedoch keine Ansprüche auf Wiederaufleben der ersten Rentenasnprüche stellen. Auch eine Rentenabfindung ist dann nicht mehr möglich.
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Die Rente mit 67 ist gerade mal in trockenen Tüchern und schon denkt der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, über die Rente mit 69 nach. „Um die Beiträge senken zu können und die gegenwärtige Rentenhöhe zu garantieren, müssen wir über die Rente mit 69 nachdenken“, so Wolfgang Steiger. Zugleich bittet er die Wirtschaft mehr alte Arbeitnehmer einzustellen. Ziel müsse es sein, dass 50 Prozent der 60 – 65 Jährigen erwerbstätig seien. Eine Altersgrenze von 60 Jahren, die in vielen börsennotierten Dax-Unternehmen existiert, hält Steiger für nicht sinnvoll.
Desweiteren fordert der CDU-Politiker Einschnitte beim Arbeitslosengeld I: „Die Verlängerung auf 15 bis 24 Monate muss wieder rückgängig gemacht werden“. Dies begründet er, dass ansonsten die Tarifpartner ältere Arbeitnehmer wieder vorzeitig in den Ruhestand schicken würden.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass keine Rentenbeträge mehr für Langzeitarbeitslose gezahlt werden. Allein im Jahr 2011 wird sich dies in der Rentenkasse mit rund 2 Milliarden Euro MINUS bemerkbar machen. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Frage der hervor. Wolfgang Strengmann-Kuhn von den Grünen kritisiert: „Hier werden Verschiebebahnhöfe aufgemacht“. Mögliche Beitragssenkungen werden verhindert, indem man bei den Langzeitarbeitslosen kürze.
Tags: Rente, Rentenkasse