Viele Rentner erhalten eine so geringe Rente, dass sie davon nicht leben können. Aus Angst vor Behördengängen, als Bittsteller da zu stehn, oder dass die Kommunen das ausgezahlte Geld bei den eigenen Kindern zurückholen, beantragen viele ältere Menschen die Grunsicherung nicht.

Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung, die im Jahr 2003 eingeführt wurde. Die Grundlage für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Grundsicherungsgesetz. (vgl. neue Sozialgesetzbuch XII (SGB XII ))
Die Grundsicherung wird durch Sozialämter der Kreise und kreisfreie Städte oder durch überregionale Leistungsträger ausgezahlt.

Ziel der Grundsicherung ist es den grundlegenden Bedraf zu Leben zu sichern. Hierzu zählen:

  • notwendiger Lebensunterhalt: HIer wird der Sozialhilferegelsatz zu Grund gelegt. Grundsätzlich können diesen die Bundesländer eigenständig festlegen. Der bundeseinheitliche Regelsatz beträgt z.B. in 2009 für Alleinstehende 359 Euro.
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung: Für die Unterkunft werden die tatsächlichen Kosten erstattet, soweit diese angemessen sind. Wenn man im EIgentum wohnt, so werden häufig die Kreditzinsen, Steuern, Gebühren und notwendige Reparaturen übernommen. Wer im Pflegeheim wohnt, der erhält die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes. Grundlage hierfür ist der jeweilige Mietspiegel.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Auch hier wird wieder ein „angemessener Betrag“ als Unterstützung gewährleistet. Dies ist mindestens der Beitrag zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung sollten SIe sich beim Sozialhifeträger erkundigen. Tipp: Erhalten Sie bereits eine Rente, dürfen Sozialversicherungsbeiträge nicht doppelt berücksichtigt werden. Entweder gehören sie zur Grundsicherung (als Bedarf) oder sie werden vom Einkommen abgezogen – und dann nur die „Nettorente“ als Einkommen angesetzt.
  • Vorsorgebeiträge: Hier wird es recht schwammig, denn die „Angemessenheit“ wird durch den Sozialträger entschieden. Hierzu können folgende Punkte zählen:  Beiträge zur gesetzulichen Rentenversicherung, Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskasse, Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, Beiträge für eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten.
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und HIlfe in Sonderfällen: Ein Mehrbedarf liegt zum Beispiel bei schwehren Behinderungen vor. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Sozialträger.

Voraussetzung um die Grundsicherung zu erlangen ist, dass  man endgültig aus dem Erwerbsleben – entweder auf Grund von Alter oder auf Grund von dauerhafter Erwerbsminderung – ausgeschieden ist und die eigenen Einkünfte nicht zum Leben ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern nicht grundsätzlich zurückgegriffen.

Keine Grundsicherung erhält, wer seine Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies könnte z.B. durch Schenkungen, überschwänglichen Lebenswandel etc. geschehen sein. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, oder Asylbewerber (laufendes Verfahren) erhalten keine Grundsicherung.

Tipp: Liegt Ihr Einkommen unter 735 Euro, so sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherugn haben. (Stand 2010)

Was muss man tun um die Grunsicherung zu erhalten?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Grundsicherung zu beantragen:

  1. Beim zuständigen Sozialamt
  2. Beim Rentenversicherungsträger (z.B. Duetsche Rentenversicherung oder Knappschaft)

Wir die Grundsicherung genehmigt, so erhalten Sie diese rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Dies Leistung erhalten Sie immer nur für 12 Monate – anschliessend müssen sie wieder erneut einen Antrag stellen.

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