Die Berechnung der Rente ist eigentlich recht simpel. Jeder Rentenversicherte erhält pro Jahr sogenannte Rentenpunkte. Der Durchschnittsverdiener erhält genau 1 Rentenpunkt. Wer mehr verdient bekommt dementsprechend mehr – und wer weniger verdient bekommt auch weniger Rentenpunkte. Mehr als zwei Rentenpunkte pro Jahr kann man nicht erhalten, da es eine Höchstgrenze zur Einzahlung in der Rentenkasse gibt. Beispiel, wer exakt 10 % mehr verdient, als der Durchschnittsverdiener, der erhält hierfür 1,1 Rentenpunkte.

Die Rentenpunkte werden auch Entgeldpunkte genannt.

Der Zugangsfaktor ist bei einem normalen Renteneintrittsalter 1. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, bekommt man 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Wer also ein Jahr früher in Rente dessen Zugangsfaktor beträgt 0,964. Er bekommt also weniger Rente.

Der Rentenartfaktor bestimmt die Rentenart. Bei der Altersrente beträgt dieser 1. Bei der Witwenrente 0,55 und bei der teilweisen Erwerbsminderung 0,5.

Der Rentenwert wird in der Rentenformel mit A bezeichnet. Dieser Wert wird jedes Jahr neu festgesetzt. Im Juli 2009 wurde dieser mit 27,20 Euro für Westdeutschland und 24,13 Euro für Ostdeutschland festgesetzt.

Beispiel:

Der Durchschnittsrenter (45 Jahre gearbeitet und immer genau im Durchschnitt verdient) erhält demnach:

E x Z x R x A

45 x 1 x 1 x 27,20 Euro = 1224 Euro Altersrente.

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