Kleingedrucktes lesenAuch Rentner müssen Kleingedrucktes lesen: Vorm Sozialgericht klagte ein 73 jähriger Rentner, weil er 20.000 Euro an die Rentenkasse zurückzahlen sollte. Die Rentenversicherung verlangte Zahlunegn zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung zurück. Das Sozialgericht gab der Rentenversicherung recht, denn der Rentner hatte nicht gemeldet, als er pflichtversichert wurde, die Zusatzzahlungen also nicht mehr gebraucht hätte. In mehreren Bescheiden hatte der Rentner das Kleingedruckte übersehen: HIer stand, dass er selbst alle notwendigen Informationen an seine Rentenversicherung weitergeben muss.

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