Gerhard Mackenroth formulierte 1952 die These, dass sämtliche Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem Volkseinkommen erbracht werden müssen.
„Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein „Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.“ (G. Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan“)

Auf Basis dieser These entstand das Umlageverfahren für die deutsche Rentenversicherung. Die Kosten dieses Verfahrens sind geringer als bei kapitalgedeckten Verfahren. Die Verwaltungskosten liegen zwischen 2 und 4 Prozent der Beiträge. Bei einer Lebensversicherung kommen noch Eigenrendite und Vertriebskosten hinzu, so dass die Gesamtkosten bei ca. 10 Prozent auslaufen.

In den 50er Jahren wurden in Deutschland die Sozialsysteme reformiert. Die Rücklagen der damaligen Sozialsysteme wurden stark geschmälert, weil Krieg, Inflation und Währungsreform die Reserven stark aufgebraucht hatten. Hinzu kam, dass in der gesamten Zeit nie Rücklagen in ausreichender Höhe geschaffen wurden, so dass schon damals aus laufenden Einnahmen und staatlichen Zuschüssen die Altersrenten finanziert wurden. Die große Rentenreform 1957 wurde so auf den Mackenrothschen Thesen aufgebaut. Keine Rücklagen mehr, sondern eine sogenannte „dynamische Rente“ finanziert durch ein Umlageverfahren.

Das heutige Umlageverfahren führt jedoch bei einer relativen Abnahme der erwerbsfähigen und erwerbstätigen Personen im Verhältnis zu „Rentenempfängern“ zum Abbau von Leistungen oder erhöhten Beiträgen. Bei einem Kapitaldeckungsverfahren wäre dies nicht der Fall. Durch die heutigen globalen Möglichkeiten der Geldanlage wirken sich Krieg, Inflation und mögliche Währungsreformen auch nicht mehr so stark auf den Kapitalstock aus. Jeder Beitragszahler zahlt dann sozusagen auf sein eigenes Konto ein, wobei durch den Zinseszinseffekt höhere Renditen entstehen, als bei der Umlagefinanzierung. Diese ist in Deutschland an die Löhne gekoppelt, so dass eine Rentenerhöhung nur durch eine Erhöhung der Löhne möglich ist. Bei einer kapitalgedeckten Finanzierung kann jeder Einzahler selbst entscheiden, wann er in Rente geht. Das Renteneintrittsalter ist somit individuell festlegbar.  Die Motivation sollte eine viel größere sein, für die eigene Zukunft zu arbeiten, als beim umlagefinanzierten System, wo heute keiner genau weiß, wie viel Geld man zu erwarten hat.

In der Schweiz wird schon heute das kapitalgedeckte Verfahren eingesetzt. Hier gibt es das sogenannte 3-Säulenmodell:

1. Säule – Obligatorische Versicherung der gesamten Bevölkerung
Hierunter fallen:

  • Alters- und Hinterlassensversicherung (kurz AHV)
  • Invalidenversicherung
  • Ergänzungsleistungen zur AHV und Invalidenversicherung
  • Leistungen gem. der Erwerbsersatzordnung (z.B. Militär, Mutterzeit etc.)

2. Säule – Versicherung für die berufstätige Bevölkerung

  • Leistungen der obligatorischen Beruflichen Vorsorge (auch Pensionskasse genannt)
  • Leistungen aus der überobligatorischen Beruflichen Vorsorge (freiwilligen zusätzliche Leistungen in der Beruflichen Vorsorge)
  • Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Krankentaggeldversicherung

3. Säule – individuelle private Vorsorge

  • Gebundene Vorsorge (z.B. Banksparpläne, Lebensversicherungen, – die eine bestimmte Mindessparzeit haben müssen und dann steuerlich abzugsfähig sind)
  • Freie Vorsorge (z.B. Banksparpläne ohne feste Laufzeiten, dafür auch steuerlich nicht begünstigt)

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