Die Riesterrente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten fördert.

Die Riesterrente geht auf Walter Riester zurück.  Als die Rentenversicherung im Jahr 2000 / 2001 „reformiert“ wurde, schlug Walter Riester vor, dass die freiwillige Altersvorsorge durch eine staatliche Zulage gefördert werden soll. Diese Förderung wurde notwendig, da die Rente beim Eckrentner (derjenige, der 45 Jahre in die Rentenkasse ein gezahlt hat) von 70 % auf 67 % gekürzt wurde.

Die staatlichen Zulagen bestehen aus zwei unterschiedlichen Bereichen:

  1. Altersvorsorgezulage
  2. Sonderausgabenabzug

Das Finanzamt prüft, welches der beiden Verfahren für den „Riestersparer“ günstiger ist.

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