Bei der Entgeltumwandlung können Angestellte Teile ihres Gehaltes für die betriebliche Altersvorsorge (BAV) sparen. Hierfür wird vom Bruttolohn der zu sparende Betrag abgezogen und in einen Altersvorsorgevertrag gespart. Dieses Verfahren senkt das Steuer- und sozialpflichtige Einkommen. Der Arbeitnehmer muss so weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.
Dies führt jedoch auch dazu, dass weniger Geld in die Staatliche Rentenkasse eingezahlt wird, denn der Rentenbeitrag ist Teil der Sozialabgaben. In der Auszahlphase werden auf die Rente Steuern und der volle Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.