Altersteilzeit ist eine Möglichkeit im Alter die Arbeitszeit zu reduzieren, oder sogar vorzeitzig zu beenden. Wenn ältere Arbeitnehmer so jüngeren einen Arbeitsplatz verschaffen, so wird das „Modell“ sogar staatlich unterstützt.  Bei der Einführung der Altersteilzeit versuchte der Staat zu steuern, dass frei werdenen Stellen gleich wieder durch junge Arbeitnehmer besetzt werden. Es kristallisierte sich jedoch heraus, dass die Unternehmen teilweise die Modelle annahmen, jedoch trotzdem Arbeitsplatzstellen in größerem Umfang abbauten.

Das in Deutschalnd am häufigsten angewandte Zeitarbeitsmodell ist das sogenannte Blockmodell. Man unterteilt hierbei die ALtersteilzeit in zwei Blöcke: Arbeitsphase und Freistellungsphase. In der ersten Phase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt und in der zweiten Phase wird der Arbeitnehmer freigestellt. So ergibt sich im Mittel eine Redizierung der Arbeitszeit.

Die zweite mögliche Variante nennt sich „kontinuierliche Altersteilzeit“. Bei diesem Modell wird über die gesamte Altersteilzeit die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. In der Praxis kommt dieses Modell nur selten zum Einsatz, wobei es theoretisch das bessere Modell wäre. Der Arbeitnehmer beendet sein aktives Berufsleben nicht abrupt. Eine Einarbeitung einer Nachfolge-Person ist noch gegeben.

Rechtliches zur  Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.

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