Wie erfährt eigentlich die Rentenversicherung, dass jemand gestorben ist? Ganz einfach: Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt und dann automatisch den entsprechenden Meldebehörden weitergeleitet. Seit 1984 werden die Sterbefälle auch der Rentenversicherung gemeldet.  Die Rentenzahlungen werden dann eingestellt. Ein Sterbedatenabgleich gibt es auch per Abkommen mit verschiedenen Ländern, wie z.B. Spanien oder Israel.  Gibt es keinen Sterbedatenabgleich, der mit den Ländewrn vereinbart wurde, so erhalten die Rentenempfänger im Ausland automatisch einmal jährlich eine Lebensbescheinigung, die sie amtlich bestätigen müssen und diese dann zurücksenden müssen. So soll eine Weiterzahlung an „Tote“ vermieden werden.

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