admin on Juni 24th, 2010

Der Gesetzgeber hat die Bemessungsgrenze für das Schonvermögen erhöht. Wer Arbeitslosengeld II bezieht durfte bisher pro Lebensjahr nur 250 Euro für die ALtersvorsorge zurücklegen.  Der Gesetzgeber argumentierte bisher, dass die darüber hinausgehenden Sparvermögen erst für den „normalen“ Lebensunterhalt aufgebraucht werden müssen. Nach dem Sozialgesetzbuch sollen Leistungen erst dann erbracht werden, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt […]

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