Vor dem Arbeitsgericht in Hannover erzielte ein ehemaliger Mitarbeiter der Continental AG einen Teilerfolg. Seine Frau arbeitete, wie er mehrere Jahre in der Conti. Als sie im vergangenen November verstarb, stellte er einen Antrag auf betriebliche Witwerrente. 

Die Continental AG gab an, dass diese nur Ehefrauen zustehe, denn die Pensionskasse habe dies in Umfragen zwischen den Jahren 1985 und 1987 diskutiert. Alle Frauen seien damals angeschrieben worden nd die Mehrheit habe sich gegen die Einführung einer Witwerrente ausgesprochen. Die Anwältin des Klägers argumentierte, dass der ehemalige Angestellte davon nichts gewusst habe und die Rente seiner Frau sogar teilweise mitfinanziert habe.

In der Güteverhandlung war die Tendenz der Richterin ablesbar. Die Continental AG schloss einen Vergleich und der Kläger erhielt 15.000 Euro brutto.