Private Rentenversicherung - Auszahlung vor gesetzlichem RenteneintrittsalterDie aktuelle politische Diskussion mit einem höheren gesetzlichen Renteneintrittsalter verunsichert viele Bürger, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben. Wie wirkt sich die Auszahlung aus, wenn man diese z.B. auf das 65. Lebensjahr gelegt hat, aber erst mit 67 Jahren die gesetzliche Rente beziehen darf?

Vorerst kann jeder aufatmen, der in eine private Rentenversicherung investiert hat – auch wenn diese vor dem gesetzlichen Rentenbeginn ausgezahlt wird. Zum einen wird das Renteneintrittsalter erst ab 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass der erste Geburtsjahrgang, den die Rente mit 67 treffen wird, 1964 ist. Trotz Rente mit 67 gibt es dennoch Möglichkeiten früher in Rente zu gehen: Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweist, der kann schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der kann auch schon mit 63 in Rente gehen – allerdings nur mit Abschlägen (siehe auch Rentenabschläge vermeiden).

Für eine private Rentenversicherung ist das gesetzliche Renteneintrittsalter ohne Relevanz. Möchten Sie die Auszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung mit dem gesetzlichen Rentenbeginn zusammenlegen, so können Sie den Anbieter Ihres Finanzproduktes ansprechen, ob eine Laufzeitverlängerung möglich ist. Lassen Sie jedoch prüfen, ob Ihnen hierdurch Steuernachteile entstehen. Eine weitere Variante ist es, noch einen zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen. Dies lohnt sich meist nur, wenn der Vertrag eine lange Laufzeit hat. Hinzu kommt, dass der Garantiezins momentan bei nur 2,25 Prozent liegt, so dass ihr älterer Vertrag meist eine bessere Rendite verspricht.

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