Wenn Ehen getrennt werden, so wirkt sich dies auch auf die Rente aus. Das deutsche Familienrecht geht davon aus, dass Versorgungsanrechte in der Ehe, oder in der eingetragenen Lebensgemeinschaft, gemeinsam erworben werden. Bei einer Scheidung sind diese dann auch gleichmäßig aufzuteilen.In den Versorgungsausgleich zählen folgende Anwartschaften:

  • Beamtenversorgung
  • berufsständischen Versorgung
  • betrieblichen Altersvorsorge
  • privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge

Grundsätzlich werden auch folgende Anrechte ausgeglichen:

  • durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden sind
  • der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und
  • in der Regel auf eine Rente gerichtet sind.

Das Versorgungsausgleichsverfahren findet zusammen mit der Scheidung statt. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann in vier verschiedenen Varianten erfolgen:

  1. Interne Teilung
    Jeder Ehepartner gibt die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Anteile an den anderen Partner ab.
  2. Externe Teilung
    Die ausgleichsberechtigte Person muss bei der externen Teilung die gewünschte Zielversorgung vorgeben. Die ausgleichsberechtigte Person legt dabei den Zielversorgungsträger fest, an den bei der externen Teilung der Ausgleichswert z. B. zur Erhöhung einer bereits bestehenden Anwartschaft überwiesen werden soll.
  3. Ausschluss der Versorgungsausgleichs
    Dauert die Ehe weniger als drei Jahre, so findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei statt. Auch bei Geringfügigkeit oder geringer Differenz kann auf den Ausgleich verzichtet werden. Vereinbarungen zwischen den Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Diese Vereinbarungen sollten notariell beurkundet sein.
  4. Schuldrechtlicher Ausgleich
    Vom Schuldrechtlichen Ausgleich ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht betroffen.

Ein Versorgungsausgleich hat zur Folge, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte Anrechte verliert, der empfangende Ehegatte hinzugewinnt. Damit wirkt sich der Versorgungsausgleich später auf die Rente entweder erhöhend oder vermindernd aus!

Tags: , , ,

Schreibe einen Kommentar