In der Deutschen Rentenversicherung sind versichert:
– Grundsätzlich alle Arbeitnehmer
– Bestimmte Gruppen von Selbständigen
– Eltern während der Zeiten für die Kindererziehung
– Wehr- und Zivildienstleistende
– Personen die Unterhaltsersatzleistungen beziehen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
– Behinderte in anerkannten Werkstätten
Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung angemeldet hat wird ein Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Momentan liegt der Rentenbeitrag bei 19,9 % vom Bruttogehalt, wobei dieser hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen ist. Der Rentenbeitrag wird über die Krankenkasse eingezogen. Damit die Zahlung beim Arbeitnehmer nicht in Vergessenheit gerät, zahlt der Arbeitgeber den Gesamtbetrag.

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