Gemäß einer Studie des DIW und der FU Berlin zur Riester-Rente kommt die Riesterförderung nicht bei Geringverdienern an. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass nicht nur überwiegend Reiche von der Riester-Förderung, bestehend aus Zulagen und Steuervorteilen, profitieren. Die oberen 20 Prozent beginnen bereits bei einem Netto-Haushaltseinkommen von 37.200 Euro. Der Verband kritisierte auch, dass das DIW nicht die Verteilung der Zulagen untersucht habe. Als Ergebnis wäre herausgekommen, dass Menschen mit einem Einkommen, welches geringer als 10.000 Euro sei, 25 Prozent der Zulagen erhielten.

Auch Axel Reimann von der Deutschen Rentenversicherung sieht die Studie kritisch. Er weist darauf hin, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll zu versteuern sei und somit die oberen Einkommensgruppen über die höheren Steuersätze einen erheblichen Teil der Förderung später wieder zurückzahlen. Hinzu komme, dass Einkommensstarke auch höhere Beiträge leisten müssen, um die Förderung zu erhalten.

Walter Riester als „Vater“ der Riester-Rente bezeichnet die in der Studie genannte Kritik als grundfalsch. Aussagen wie „Riesterfalle“ verunsichere Menschen, die für ihr Alter vorsorgen wollen.

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Eine gemeinsame Studie der FU Berlin und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass überproportional viele Gutverdiener die Riester-Renten-Zulagen in Anspruch nehmen. Gemäß der Studie fallen 38 Prozent des g#Gesamtfördervolumens auf Riester-Sparer mit Nettoeinkommen oberhalb von 60.000 Euro. Nur 7 Prozent der Fördersumme werde an die unteren zwanzig Prozent der verfügbaren Einkommen ausgezahlt.

Das Studienergebnis überraschte auch den FU-Ökonom Johannes König, der an der Studie beteiligt war. Man brauche ein gewisses Einkommen, um sich die Teilnahme der Riester-Rente überhaupt leisten zu können, stellte er fest.

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass die Sparneigung der Deutschen trotz des staatlichen Zuschusses kaum geändert wurde. Demnach wird trotz dieser Zulagen nicht wesentlich mehr Geld in die private Altersvorsorge investiert.

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admin on Juni 16th, 2015

Vor dem Arbeitsgericht in Hannover erzielte ein ehemaliger Mitarbeiter der Continental AG einen Teilerfolg. Seine Frau arbeitete, wie er mehrere Jahre in der Conti. Als sie im vergangenen November verstarb, stellte er einen Antrag auf betriebliche Witwerrente. 

Die Continental AG gab an, dass diese nur Ehefrauen zustehe, denn die Pensionskasse habe dies in Umfragen zwischen den Jahren 1985 und 1987 diskutiert. Alle Frauen seien damals angeschrieben worden nd die Mehrheit habe sich gegen die Einführung einer Witwerrente ausgesprochen. Die Anwältin des Klägers argumentierte, dass der ehemalige Angestellte davon nichts gewusst habe und die Rente seiner Frau sogar teilweise mitfinanziert habe.

In der Güteverhandlung war die Tendenz der Richterin ablesbar. Die Continental AG schloss einen Vergleich und der Kläger erhielt 15.000 Euro brutto.

Die Leser meines Blogs werden bemerkt haben, dass ich seit diesem Jahr auch Politiker bitte zu Rententhemen Stellung zu nehmen. So war ich doch vor einigen Tagen überrascht, wie schnell unser Vizekanzler zu Rententhemen Stellung genommen hat. Unsere Bundeskanzlerin, ist nicht ganz so schnell. Ich habe auf meine Fragen vom 23. Januar noch keine Antworten erhalten. Deshalb stelle ich meine Gedanken auf diesem Weg meinen Lesern zur Verfügung.

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema Altersvorsorge – im speziellen mit der Rente – und schreibe dazu einen Internet-BLOG.
Aktuell habe ich einen Artikel veröffentlicht, der sich im speziellen mit der Mehrbelastung der jungen Generation beschäftigt. In der heutigen politischen Diskussion gibt es meiner Ansicht nach zwei Themen, die sich ungerecht auf die jüngeren Arbeitnehmer auswirken:
1. Die Mütterrente: Witwenrente, Kriegsrenten sind keine Renten, die bisher aus dem Rentensystem bezahlt wurden. Sondern diese „Gerechtigkeitsrenten“ waren steuerfinanziert. Die Mütterrente soll aber aus der Rentenkasse bezahlt werden. Somit bleibt eine Rentenbeitragssenkung aus. Die Kosten werden mit jährlich 5-6 Mrd. Euro angegeben, dies hat zur Folge, dass bei gleichbleibender Konjunktur die Rentenbeitragssätze spätestens in 5 Jahren angehoben werden müssen.
2. Die Rente mit 67 Jahren wird abgeschafft, wenn man 45 Beitragsjahre eingezahlt hat. Hierbei sollen Zeiten der Arbeitslosigkeit mit angerechnet werden. Dies wird von Unternehmen sicherlich ausgenutzt, um ältere Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und anschließend in den Ruhestand zu schicken. Die finanziellen Einbußen sind dann für diese vertretbar.
Beide Punkte sind Wahlgeschenke an die ältere Generation, die von den jüngeren Arbeitnehmern bezahlt werden müssen. In Punkto Rentenreform sind wir damit kein Stück weiter. Junge Menschen investieren in ein Rentensystem, aus dem sie nicht einmal mehr die eingezahlten Beträge erhalten werden. Legen Sie Ihre Ersparnisse bei der Berliner Sparkasse an, und akzeptieren eine negative Rendite? Von tausenden jungen Menschen erwarten Sie das!
Wenn ich mich korrekt erinnere, wurde die Rente mit 67 mit Hilfe der CDU eingeführt. Warum beteiligen Sie sich an diesem hin- und her? Wo ist die Entlastung für Familien? Wo ist hier die Gerechtigkeit in diesem System? Gerechtigkeit bezeichnet den idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem ein angemessener Ausgleich der Interessen, Güter und Chancen erfolgen soll. Finden Sie das noch gerecht?

Ich bin auf Ihre Meinung gespannt und würde mich freuen, wenn Sie mir die Erlaubnis erteilen, diese zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Weber

Während des Wahlkampfes dominierten in der CDU/CSU und SPD zwei Themen zur Rente: Die Einführung der Mütterrente und die Rente mit 67 Jahren wieder abzuschaffen. Beide Vorhaben belasten die jüngere Generation übermäßig.

Das Prinzip der Rentenversicherung ist ein Generationenvertrag nach dem Umlageverfahren. Hierbei zahlen die jüngeren aus ihren Beiträgen die Renten derjenigen, die nicht mehr arbeiten, aber auch am Solidarsystem Rente teilgenommen haben. Das funktioniert prinzipiell nur, wenn sich die Jüngeren auch darauf verlassen können, dass künftig jemand anders für sie die eigene Rente bezahlt. Genau so, wie sie es ja auch gemacht haben. Da das Rentensystem als Umlageverfahren aufgebaut ist, dürfen keine großen Rücklagen in der Rentenkasse gebildet werden. Diese würden von der Inflation aufgefressen. Die junge Generation muss sich darauf verlassen können, dass kein Geld aus der Rentenkasse zweckentfremdet wird. Wenn also mehr Geld im System vorhanden ist, als benötigt wird, dann müssen die Beitragssätze sinken. Dies ist der Grund, warum Renten die aus Gerechtigkeitsgründen bezahlt wurden, nicht aus Rentenmitteln, sondern aus Steuermitteln bezahlt wurden. Dies galt z.B. für Witwen- oder Kriegsrenten.

Momentan ist die Rentenkasse gut gefüllt, da die Konjunktur in Deutschland trotz Wirtschaftskrise nicht zusammengebrochen ist. So hat die Große Koalition nun beschlossen die Mütterrente, eine Gerechtigkeitsrente, nicht aus Steuermitteln, sondern aus Mitteln der Rentenkasse zu bezahlen. Somit wird die Rentenkasse um ca. 6,7 Mrd. Euro jährlich erleichtert und die Rentenbeiträge werden nicht gesenkt. Es kommt also nicht zu einer Entlastung von Familien, sondern zu einer Belastung. Denn schon in 5 Jahren geht die Rechnung nicht mehr auf. Die Rentenbeitragssätze müssen dann, wenn die Konjunktur nicht noch einen Zahn zulegt, erhöht werden. Nach heutigen Berechnungen auf ca. 19,8 Prozent. Diese Beitragssätze gab es übrigens schon einmal. In der Zeit als noch Alt-Bundeskanzler Kohl regierte, lagen die Rentensätze bei 20,5 Prozent. Anschließend gab es die ersten Reformen. Die Rente mit 67 wurde beschlossen. Das Rentenniveau wurde langfristig gesenkt. Frühverrentungen gingen drastisch zurück. Diese Reformen waren unpopulär, aber wirksam. Nun drehen die regierenden Parteien wieder zurück: Obwohl in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen, soll die Rente mit 67 gekippt werden. Und zusätzlich sollen Zeiten von Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Dies eröffnet den Arbeitgebern wieder die Möglichkeit ältere Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und dann in den Ruhestand zu schicken, ohne dass die finanziellen Einbußen zu groß werden. Das Ganze bezahlt die junge Generation, wohingegen die Entscheidungen von Politikern getroffen wurden, die genau Wissen, dass es nie wieder Zeiten geben wird, in denen man allein von der staatlichen Rente leben kann. Aber genau diese Politiker kennen die Demografie. Wer sich an den heutigen „Alten“ ausrichtet und Gesetze entsprechend zur Entscheidung bringt, hat große Chancen wiedergewählt zu werden.

Wer würde heute eine private Rentenversicherung bei einer Bank oder Sparkasse abschließen, wenn die zu erwartende Rendite negativ ausfällt? Junge Arbeitnehmer haben keine Wahl: Schon heute steht fest, dass sie in ein System einzahlen, aus dem sie nicht einmal mehr die eingezahlten Beträge erhalten werden. Die Politiker, die die entsprechenden Entscheidungen treffen, beziehen in der Mehrheit in 15 – 20 Jahren Pensionen. Deren Berater wahrscheinlich auch. Und die künftigen Probleme der Altersarmut werden auch einfach eine Generation weitergereicht.

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In einem meiner letzten Blogartikel habe ich mich ausführlich mit dem Thema „nachgelagerte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen“ bei Direktversicherungen auseinandergesetzt. Im Nachgang interessierte mich dann die Meinung der Sozialdemokraten aus zwei Gründen:

  1. Die SPD hat das Gesetz mit auf den Weg gebracht.
  2. Die SPD sollte sich auf Grund ihrer politischen Grundausrichtung am ehesten eine Korrektur wünschen.

Also habe ich eine Mail an Sigmar Gabriel geschrieben, die überraschenderweise innerhalb von weniger als 24 Stunden beantwortet wurde. Hierfür möchte ich ein großes Lob aussprechen. Da habe ich bei E-Mailanfragen bei weiteren Politikern schon ganz andere Erfahrungswerte machen müssen. Das Internet ist demnach nicht für alle Politiker #NEULAND. Hinzuzufügen ist an der Stelle, dass Sigmar Gabriel nicht selbst geantwortet hat, was aber auch nicht meine Erwartungshaltung war.

Nun möchte ich nochmals kurz auf den Sachverhalt eingehen und dann auszugsweise die Mail zitieren. Die Zitate sind in Anführungszeichen gekennzeichnet:

Bei einer Direktversicherung wird eine private Rentenversicherung abgeschlossen, bei der in der Regel die Versicherungsbeiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden. Dies hat zur Folge, dass der Bruttolohn sinkt und weniger Sozialabgaben anfallen. Auf den ersten Blick eine lukrative Sache, da auch weniger Steuern anfallen. Aber es wird entsprechend weniger Geld in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung eingezahlt. Somit sinkt über die Jahre die staatliche Rente und es wird entsprechend weniger in das Solidarsystem eingezahlt.

Im Jahr 2004 wurde eine gesetzliche Anpassung vorgenommen, so dass der Anteil der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil in der Auszahlungsphase einer Direktversicherung massiv angehoben wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Renditen aller Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden massiv sanken. Dieser politische Griff in die private Altersversorgung von tausenden von Rentnern sollte die heute arbeitende Bevölkerung nachdenklich stimmen. Denn auf Kosten derjenigen, die private Altersvorsorge betreiben, wird das Gesundheits- und Pflegeversicherungssystem mit finanziert. Planungssicherheit für den Ruhestand sieht meiner Ansicht nach anders aus.

„Ich will Ihnen kurz erläutern, warum diese Regelungen so getroffen wurden und bis heute Bestand haben. Es besteht der weit verbreitete Irrtum, dass auf Versorgungsbezüge keine Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, sondern nur auf die gesetzlichen Renten. Bereits vor 2003 musste auf Versorgungsbezüge der sog. Arbeitnehmeranteil entrichtet werden. 2003 wurde dann beschlossen, die Versorgungsbezüge mit dem vollen Beitrag zu belasten, um eine Gleichbehandlung mit den freiwillig Versicherten Rentnerinnen und Rentnern zu schaffen. Freiwillig Versicherte müssen seit jeher mit ihrem gesamten Alterseinkommen beitragen.“

Versorgungsbezüge mit dem vollen Beitrag zu belasten, heißt in diesem Fall, dass Arbeitnehmer, die vor 2003 eine Direktversicherung abgeschlossen haben, den Vertragsabschluss unter komplett anderen politischen Bedingungen abgeschlossen haben. Die zu erwartende Rendite des Vertrages war zum Zeitpunkt des Abschlusses viel höher, als dass was künftig der Vertrag leisten wird.
Mit der Gleichbehandlung mit den freiwillig Versicherten Rentnerinnen und Rentnern wird vermutlich die freiwillige Krankenversicherung im Rentenalter gemeint sein. Hierzu schreibt die Rentenkasse auf ihrer Internetseite: „Auch als Rentner können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Dann werden alle Ihre Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Neben der Rente sind unter anderem Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und seit dem 1. Juli 2011 auch ausländische Renten beitragspflichtig.“ Hierbei sei die Frage erlaubt, wer sich überhaupt freiwillig versichert? In der Regel wer die Mindestversicherungszeit für gesetzliche Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, kann sich unter Einhaltung einiger Regeln, als freiwilliges Mitglied bei einer Krankenkasse versichern. Das ist ein starkes Stück: Weil kleine Gruppen die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen, müssen diejenigen leiden, die die Mindesversicherungszeit erfüllt haben, immer solidarisch eingezahlt haben? Wäre es nicht denkbar gewesen, genau in die andere Richtung anzupassen? Freiwillig versicherte Rentenerinnen und Rentner hätten entsprechend auch nur den hälftigen Anteil zahlen müssen?

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen dauerhaft ein starkes Gesundheitssystem erhalten, in dem alle die Leistungen bekommen, die sie benötigen. Es ist unser großes Ziel, soziale Spaltung durch Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern. Wer in Deutschland schwer krank ist, bekommt unabhängig von der sozialen Situation als gesetzlich Versicherter eine gute und moderne Behandlung – dies wird besonders im Vergleich mit anderen Ländern deutlich.“

Ein starkes Gesundheitssystem ist wichtig. Die Zwei-Klassenmedizin sollte vermieden werden. Allerdings ist die Frage, ob dies auf Kosten von Altersvorsorgeverträgen geschehen sollte. Hier sehe ich durch die jetzige Regierung massiven Nachholbedarf!

 „Es ist eine große Herausforderung, diese Errungenschaften auch in Zukunft zu gewährleisten. Auf der einen Seite gibt es einen schnellen – und teuren – medizinischen Fortschritt, an dem alle teilhaben sollen. Auf der anderen Seite gibt es durch die Alterung der Gesellschaft eine steigendende Anzahl an Rentnerinnen und Rentnern, die altersbedingt mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen und gleichzeitig weniger Beitrag zahlen, als während der Erwerbsphase. Um das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, müssen wir daher die Strukturen so weiterentwickeln, dass wir mit dem gleichen Aufwand mehr Nutzen für die Patientinnen und Patienten erzielen und die Ausgaben unter Kontrolle halten. Wir müssen aber auch die Beitragslast so verteilen, dass wir langfristig finanzielle Sicherheit in der Krankenversicherung haben. Die volle Beitragslast auf die Versorgungsbezüge leistet dazu einen wichtigen Beitrag, auf den wir nicht verzichten können. Die Alternative dazu ist eine noch stärkere Belastung der jüngeren Generation, vor allem der Familien, oder Leistungseinschränkungen. Dies ist für uns nicht vorstellbar.“

Die Kosten des Gesundheitssystem werden u.a. durch die demografische Entwicklung massiv ansteigen. Immer mehr Rentner müssen durch immer weniger Arbeitnehmer „finanziert“ werden. Die Gefahr der Kostenexplosion scheint, wenn ich die Zeilen richtig interpretiere bekannt zu sein. Ein Beitrag die Kosten im Rahmen zu halten, sei die volle Beitragslast der Versorgungsbezüge. Dies ist für mich sogar nachvollziehbar, jedoch empfinde ich als Mittdreißiger es als sozial ungerecht, Versicherungsverträge die vor 2003 abgeschlossen wurden, mit einzubeziehen. Damit schwindet die Planungssicherheit. Heute kann jeder entscheiden, ob unter den bekannten Umständen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird.

„Wir wissen, dass die volle Beitragserhebung auf Versorgungsbezüge im Einzelfall auch mit hohen Belastungen verbunden ist, die als ungerecht empfunden werden. Ein Verzicht auf diese Regelung würde aber zu einer insgesamt höheren Beitragslast führen, z.B. für Jüngere mit Kindern oder aber auch für diejenigen, die z.B. gar keine Betriebsrente haben und daher noch schlechter abgesichert sind. Auch deshalb stellen wir gegenwärtig diese Regelung nicht in Frage.“

Hier empfehle ich die aktuellen Veröffentlichungen der Bertelsmann-Stiftung nachzulesen, welchen Beitrag schon heute Familien mit Kindern für die Sozialsysteme leisten. Wenn ich wieder Zeit finde, werde ich das Thema sicherlich in einem separaten BLOG-Artikel aufnehmen. An dieser Stelle möchte ich hierzu nur sagen, dass eine noch stärkere Belastung der Familien kaum mehr möglich ist. Man braucht kein Elterngeld, Elterngeld Plus, Herdprämien  und ähnliche familiäre Entlastungen auf den Markt zu bringen, um die Anzahl der Geburten zu steigern, wenn man den Familien das Geld auf der anderen Seite aus der Tasche zieht. Alleine der Mehrkonsum durch Kinder für Nahrung, Kleidung, größere Autos, Energie spühlt bei dem derzeitigen Mehrwertsteuersatz tausende Euronen in die Staatskassen. Hinzu kommt, dass für die Kindererziehung auf Gehalt verzichtet wird, da in der Regel ein oder beide Elternteile beruflich „zurückfahren“… Aber ich möchte nicht zu sehr abschweifen!

„Viele der derzeitigen Bestimmungen im Beitragsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung, resultieren aus dem ungerechten nebeneinander von PKV und GKV. Um in Zukunft die Beitragsgerechtigkeit zu stärken und die Beiträge tatsächlich gerechter zu verteilen, haben wir im Wahlkampf für die Bürgerversicherung geworben, um alle in ein gleiches und gerechtes Versicherungssystem einzubeziehen. In diesem Zuge wollen wir dafür sorgen, dass für alle Versicherten wieder transparenter wird, für welche Einkommen Beiträge gezahlt werden müssen.“

Den ersten Satz möchte ich noch ergänzen: Viele der derzeitigen Bestimmungen im Beitragsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung, resultieren aus dem ungerechten nebeneinander von PKV (privater Krankenversicherung) und GKV (gesetzlicher Krankenversicherung) sowie den Pensionen der Staatsdiener.

Ich wünsche mir, dass die Politik in der heutigen Konstellation die Sozialsysteme reformiert. Hierbei darf kein Ressort eigenständig betrachtet werden. Nur wenn das Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherungssystem gemeinsam betrachtet wird kann eine gute Lösung erarbeitet werden. Alle drei Systeme kollabieren auf Grund der demografischen Entwicklung und benötigen eine komplette Überarbeitung. Desweiteren habe ich die Erwartungshaltung, dass die Politik uns PLANUNGSSICHERHEIT gibt. Nur so ist es möglich, auch eigenständig (privat) für die Zukunft vorzusorgen.

 

 

admin on Januar 16th, 2014

Carsten Linnemann, Vorsitzender des Mittelstandsvereinigung der CDU, weist auf die Gefahr hin, dass mit der abschlagsfreien Rente mit 63 die Gefahr bestehe, dass Unternehmen Mitarbeiter so in den frühen Ruhestand schicken. Unternehmen könnten älteren Arbeitnehmer mit 61 einen „goldenen Handschlag“ geben, um diese dann mit dem Verwais auf die abschlagsfreie Rente mit 63 entlassen. „Das Tor für eine riesige Frühverrentungswelle“ solle nicht geöffnet werden.

Die SPD tritt hierbei für die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ein. Linnemann möchte dies laut einem Artikel der „Welt“ auf maximal fünf Jahre begrenzen. Hartz IV – Zeiten sollen nach dem Willen Linnemanns nicht für die Rente angerechnet werden.

admin on Januar 16th, 2014

In einem meiner letzten Artikel beschreibe ich, dass die jetzige Bundesregierung ehrlich über die Rente Problematik informieren sollte. Genau so wichtig ist jedoch Planungssicherheit bei der Wahl der privaten Altersvorsorge: viele Arbeitnehmer hatten in der Vergangenheit die Entgeltumwandlung in Anspruch genommen. Diese wurde schon während der Regierung unter Bundeskanzler Kohl hoch angepriesen. Häufig wurde als Form der Altersvorsorge eine Direktversicherung gewählt. Im Jahr 2004 beschloss dann die Regierung unter Gerhard Schröder das Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Hier wurde festgelegt, dass bei der Auszahlung der Versicherung die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen 10-Jahresraum umgelegt wird. So heißt es im § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V: „Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.“ Kurz und knapp: der Staat bedient sich nachträglich an der Altersvorsorge. Besonders schlimm ist dies für Rentner, die Beiträge auch vom Nettogehalt gespart haben. Diese Zahlen auf den verdienten Euro mehrmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Wenn die Bundesregierung möchte, dass junge Menschen privat fürs Alter vorsorgen, dann sollte sie auch klar aufzeigen, dass man mit den heutigen Finanzprodukten Planungssicherheit hat. Es darf nicht sein, dass heute kalkulierte Sparverträge später ganz anderen Rahmenbedingungen ausgesetzt werden, so dass die errechneten Renditen nicht erreicht werden. Auch sollte die Bundesregierung schnellstens den Rentnern das Geld wieder zurückerstatten, denn das obige Vorgehen ist eine staatliche Enteignung.

PlusMinus rechnete in der Sendung vom 15. Januar 2013 vor, dass ein Arbeitnehmer der 30 Jahre lang 100 Euro in eine Direktversicherung zahlt, später nur genau so viel erhält, wie einer der mit 50 Euro privat vorgesorgt hat. Demnach scheint die Direktversicherung andere Ziele zu haben, als die Bevölkerung vor Altersarmut zu schützen – nämlich die Versicherungsbranche zu unterstützen, die Krankenkassen finanziell zu stärken und die Rentenkasse zu entlasten.

admin on Januar 16th, 2014

Bei der Entgeltumwandlung können Angestellte Teile ihres Gehaltes für die betriebliche Altersvorsorge (BAV) sparen. Hierfür wird vom Bruttolohn der zu sparende Betrag abgezogen und in einen Altersvorsorgevertrag gespart. Dieses Verfahren senkt das Steuer- und sozialpflichtige Einkommen. Der Arbeitnehmer muss so weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.
Dies führt jedoch auch dazu, dass weniger Geld in die Staatliche Rentenkasse eingezahlt wird, denn der Rentenbeitrag ist Teil der Sozialabgaben. In der Auszahlphase werden auf die Rente Steuern und der volle Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

admin on Januar 10th, 2014

Kurz erklärt
Unter Lebensleistungsrente versteht man, dass Geringverdiener, die 40 Beitragsjahre vorweisen können eine Lebensleistungsrente erhalten. Bei dieser erhalten die Geringverdiener 30 Entgeltpunkte, obwohl diese gem. eingezahlten Beiträgen einen geringeren Anspruch hätten. Heute sind 30 Entgeltpunkte rund 844 Euro im Westen und ca. 770 Euro im Osten wert. Für Personen die vor 2023 in Rente gehen, sollen 35 Beitragsjahre ausreichen. Für Personen, die nach 2023 in Rente gehen ist sogar noch eine private Altersvorsorge Voraussetzung für den Bezug der Lebensleistungsrente. Man rechnet mit jährlichen Kosten von rund 2,5 Mrd. Euro.

Check und Bewertung
Wer Jahrelang gearbeitet hat und in die Rentenkasse eingezahlt hat, der soll auch im Alter Geld aus der Rentenkasse bekommen. Problematisch ist, dass die Lebensleistungsrente einer Person, die 2023 in Rente geht, teilweise auch von einem 18 Jährigen Arbeitnehmer bezahlt wird. Dieser 18 Jährige Arbeitnehmer zahlt in eine Versicherung ein, bei der die zu erwartende Rendite negativ sein wird. Ohne Lebensleistungsrente wird der Geringverdiener weniger Geld aus der Rente Kasse erhalten, dafür erhält er dann eine Sozialleistung, oder hat Anrecht auf Grundsicherung. Somit erhielte der Geringverdiener das Geld aus einer anderen Kasse und nicht von der Rentenversicherung. Je nachdem wo das Geld herkommt, würde z.B. eine Kommune für den Geringverdiener aufkommen müssen. Da die Kommunen bekanntlicherweise klamm sind, müssen die jungen Leute die Zeche zahlen.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen schlägt vor, dass diejenigen, die Rente auf Hartz IV – Niveau erhalten die Grundsicherung in Gorm von Gutscheinen erhalten, diejenigen die auf die Mindestbeitragsjahre kommen den Betrag aufs Konto. Aus meiner Sicht ist das mit dem heutigen Grundgesetz nicht vereinbar. Hinzu kommt, dass viele Frauen, die ein Leben lang nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren, weil das Familieneinkommen zum Leben reichte, im Alter von Gutscheinen leben müssten. Kein schöner Gedanke.