Kurz erklärt
Unter Lebensleistungsrente versteht man, dass Geringverdiener, die 40 Beitragsjahre vorweisen können eine Lebensleistungsrente erhalten. Bei dieser erhalten die Geringverdiener 30 Entgeltpunkte, obwohl diese gem. eingezahlten Beiträgen einen geringeren Anspruch hätten. Heute sind 30 Entgeltpunkte rund 844 Euro im Westen und ca. 770 Euro im Osten wert. Für Personen die vor 2023 in Rente gehen, sollen 35 Beitragsjahre ausreichen. Für Personen, die nach 2023 in Rente gehen ist sogar noch eine private Altersvorsorge Voraussetzung für den Bezug der Lebensleistungsrente. Man rechnet mit jährlichen Kosten von rund 2,5 Mrd. Euro.

Check und Bewertung
Wer Jahrelang gearbeitet hat und in die Rentenkasse eingezahlt hat, der soll auch im Alter Geld aus der Rentenkasse bekommen. Problematisch ist, dass die Lebensleistungsrente einer Person, die 2023 in Rente geht, teilweise auch von einem 18 Jährigen Arbeitnehmer bezahlt wird. Dieser 18 Jährige Arbeitnehmer zahlt in eine Versicherung ein, bei der die zu erwartende Rendite negativ sein wird. Ohne Lebensleistungsrente wird der Geringverdiener weniger Geld aus der Rente Kasse erhalten, dafür erhält er dann eine Sozialleistung, oder hat Anrecht auf Grundsicherung. Somit erhielte der Geringverdiener das Geld aus einer anderen Kasse und nicht von der Rentenversicherung. Je nachdem wo das Geld herkommt, würde z.B. eine Kommune für den Geringverdiener aufkommen müssen. Da die Kommunen bekanntlicherweise klamm sind, müssen die jungen Leute die Zeche zahlen.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen schlägt vor, dass diejenigen, die Rente auf Hartz IV – Niveau erhalten die Grundsicherung in Gorm von Gutscheinen erhalten, diejenigen die auf die Mindestbeitragsjahre kommen den Betrag aufs Konto. Aus meiner Sicht ist das mit dem heutigen Grundgesetz nicht vereinbar. Hinzu kommt, dass viele Frauen, die ein Leben lang nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren, weil das Familieneinkommen zum Leben reichte, im Alter von Gutscheinen leben müssten. Kein schöner Gedanke.