Die Rente finanziert sich ausDie Finanzierung der Rentenversicherung basiert auf drei Bausteinen:

  1. Beiträge des Versicherten
  2. Beiträge des Arbeitgebers
  3. Bundeszuschuss

Der größte Teil der Ausgaben der Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber bestritten. Als Pflichtversicherter Angestellter teilen sich die Beitragslast häftig die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Momentan liegt die Beitragshöhe bei 19,9 Prozent. Es gibt jedoch eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze fungiert als Obergrenze. In Westdeutschland leigt diese momentan (Stand 2010) bei 5500 Euro und in Ostdeutschland bei 4650 Euro. Der Pflichtbeitrag wird bei Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze nur auf die Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Verdient demnach in Westdeutschland ein Arbeitnehmer 6000 Euro, so ist der Pflichtbeitrag 1094,50 Euro, den sich hälftig der Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren (siehe auch Mackenrothsche These). Der Beitrag der heute von den Versicherten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) eingenommen wird, wird gleich an die heutigen Rentner ausgezahlt. Es werden demnach keine Rücklagen gebildet. Das Prinzip basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag, der nie schriftlich fixiert wurde. Er besagt, dass die heute arbeitende Generation die Rente der vorangegangenen Generation (Eltern, Großeltern) sichert. Später soll dann die zukünftig arbeitende Generation (heutigen Schüler) die heute arbeitende Generation „versorgen“.  Durch die Veränderung der Altersstruktur in Deutschland verschiebt sich jedoch das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern. Immer mehr Leistungsempfänger fallen auf einen Beitragszahler.

Reichen die liquiden Mittel der Rentenversicherung nicht aus, so gibt es eine Bundesgarantie, die besagt, dass der Bund den Trägern der Rentenversicherung den fehlenden Betrag zur Verfügung stellt.

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