RiesterrenteDie Riesterrente wurde mit der Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt. Im Volksmund hört man des öferen etwas von „riestern“ – aber was ist das? Grundsätzlich ist die Riesterrentre eine private Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: Die Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft, was für den Riester-Sparer günstiger ist. Das bedeutet aber auch, dass für diese Überprüfung ein Antrag für die Altersvorsorgezulage gestellt werden muss und wenn der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, dem Finanzamt eine Steuererklärung vorliegen muss. Wenn die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht beantragt wird, so verfällt der Anspruch. Wer die staatliche Förderung bekommen möchte, muss zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören:

Die Altersvorsorgezulage besteht aus Grund- und Kinderzulage:

Jahr jährliche

Grundzulage

pro Person

jährliche

Kinderzulage

pro Kind

2002/ 2003 38 Euro 46 Euro
2004/ 2005 76 Euro 92 Euro
2006/ 2007 114 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 185 Euro (300 Euro)

Ehepaare können keinen gemeinsamen Riestervertrag abschliessen. Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das es Kindergeld bezogen wird. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten muss der Mindesteigenbeitrag in das Riesterprodukt gezahlt werden. Dieser ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres.

erforderlicher

Mindestbeitrag

höchstens

jedoch

pro Jahr

2002/03 1 % 525 Euro
ab 2004 2 % 1050 Euro
ab 2006 3 % 1575 Euro
ab 2008 4 % 2100 Euro
Sockelbetrag

pro Arbeitnehmer

ohne Kind ein Kind zwei Kinder
2002 bis 2004 45 Euro pro Jahr 38 Euro pro Jahr 30 Euro pro Jahr
seit 2005 60 Euro pro Jahr

Wenn man weniger in den Riestervertrag einzahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Wer also ab 2008 die Riesterzulage bekommen will, der muss mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen. Um die Höchstförderung zu erhalten muss man 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzgl. der errechneten Zulagen einzahlen.

Für Berufseinsteiger gibt es noch einen Einsteigerbonus von 200 Euro, wenn der Berufseinsteiger das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat udn unmittelbar zulagenberechtigt ist.

Wer einen Riestervertrag abschließen möchte kann zwischen diversen Produkten auswählen. Die Zeitschrift Finanztest bietet hier eine sehr attraktive Übersicht.

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