Laut einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg, die im Auftrag von Union Investmentfonds in Auftrag gegeben wurde vernichtet die Wirtschaftskrise bis zum Jahr 2050 rund 200 Mrd. Euro Rentenleistungen. Die Ursache sei ein auf Jahre verlangsamtes Wirtschaftswachstum. Der Rückgang des Wirtschaftswachstums führe mittelfristig zu einem verringertem Rentenwert von ca. 2,7 Prozent. Sollten die öffentlichen Haushalte bei der Schuldenkrise noch stärker belastet werden, so könnten laut der Studie Minderbelastungen der Rentenkasse von 370 Mrd. Euro entstehen.
Um im Alter weniger oder keine Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen zu müssen sollte man privat vorsorgen. Hier bieten sich diverse Möglichkeiten, wie
z.B. die Riester Rente oder die betriebliche Altersvorsorge. Für die Riesterrente spricht insbesondere, dass der Staat die Anlageform fördert und die Einzahlbeträge sowie die staatlichen Förderungen zum Rentenbeginn garantiert sind.
Jeder Arbeitnehmer erhält bei der Aufnahme der ersten Beschäftigung ein Versicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis mitgeteilt. Die zwölfstellige Versicherungsnummer ist nach einem logischem System aufgebaut:
- Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers (zweistellig)
- Geburtsdatum – ohne Jahrhundert (sechstellig)
- Anfangsbuchstaben des Geburtsnamen (einstellig)
- Seriennummer mit Aussage über Geschlecht und einer Prüfziffer (dreistellig)
Im Sozialversicherungsausweis steht die Versicherungsnummer, der Familienname, der Geburtsname und der Vorname. Grundsätzlich muss ein Sozialversicherungsausweis einem Arbeitgeber vor Aufnahme der Beschäftigung vorgelegt werden. Nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit übermittelt der Arbeitgeber die Arbeitsentgelte, für die Beiträge bezahlt werden an die Einzugsstelle (im Normalfall die Krankenkasse). Diese leitet die Meldung an den Rentenversicherungsträger weiter. Hier wird das eigentliche „Rentenkonto“ geführt – wobei wie schon in anderen Artikeln beschrieben – das Rentenkonto nur „Punkte“ ansammelt. Die Rentenversicherung informiert ihre „Kunden/Versicherungsnehmern“ regelmäßig über die gespeicherten Daten und den Versicherungsverlauf. Wenn der Versicherte keinen Einspruch innerhalb von 6 Monaten einreicht, wird der Versicherungsverlauf für alle Daten, die älter als 6 Jahre sind per Bescheid festgelegt.
Im Rentenkonto werden folgende Zeiten erfasst:
- Beitragszeiten
Das sind alle Zeiten für die Pflicht- oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Hierzu gehören auch Beiträge zur reichsgesetzlichen Rentenversicherung oder zur Sozialversicherung in der ehemaligen DDR. - Ersatzzeiten
Ersatzzeiten sind Zeiten, in denen man ohne eigenes Verschulden nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnte: Wehr- oder Ersatzdienst, Kriegsgefangenschaft, Krigesdienste, , oder Flucht- und Vertreibung im Zweiten Weltkrieg. - Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten in denen man aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war. Auch wenn man nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht hat. Die Höchstgrenze beträgt 8 Jahre. - Zurechnungszeiten
Wenn man vor dem 60. Lebensjahr teilweise oder voll erwerbsgemindert geworden oder gesorben ist. Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird im vollem Umfang Zurechnungszeit. - Berücksichtigungszeiten
Berücksichtigungszeiten sind Zeiten, in denen man ein Kind bis zum 10. Lebensjahr erzogen hat. Auch die häusliche Pflege im Zeitraum vom 1.1.1992 bis zum 31.03.1995 wird als Berücksichtigungszeit angerechnet.
Ab dem vollendeten 27. Lebensjahr erhält man jährlich eine Renteninformation. Vom 55 Lebensjahr an erhält man ersatzweise eine Rentenauskunft. Die Rentenauskunft enthält allgemeine Hinweise zu Rentenansprüchen und eine ausführliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn. Die Renteninformation ist allgemeiner gehalten und enthält lediglich Prognosen zur Rentenhöhe.
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Die Finanzierung der Rentenversicherung basiert auf drei Bausteinen:
- Beiträge des Versicherten
- Beiträge des Arbeitgebers
- Bundeszuschuss
Der größte Teil der Ausgaben der Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber bestritten. Als Pflichtversicherter Angestellter teilen sich die Beitragslast häftig die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Momentan liegt die Beitragshöhe bei 19,9 Prozent. Es gibt jedoch eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze fungiert als Obergrenze. In Westdeutschland leigt diese momentan (Stand 2010) bei 5500 Euro und in Ostdeutschland bei 4650 Euro. Der Pflichtbeitrag wird bei Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze nur auf die Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Verdient demnach in Westdeutschland ein Arbeitnehmer 6000 Euro, so ist der Pflichtbeitrag 1094,50 Euro, den sich hälftig der Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.
Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren (siehe auch Mackenrothsche These). Der Beitrag der heute von den Versicherten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) eingenommen wird, wird gleich an die heutigen Rentner ausgezahlt. Es werden demnach keine Rücklagen gebildet. Das Prinzip basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag, der nie schriftlich fixiert wurde. Er besagt, dass die heute arbeitende Generation die Rente der vorangegangenen Generation (Eltern, Großeltern) sichert. Später soll dann die zukünftig arbeitende Generation (heutigen Schüler) die heute arbeitende Generation „versorgen“. Durch die Veränderung der Altersstruktur in Deutschland verschiebt sich jedoch das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern. Immer mehr Leistungsempfänger fallen auf einen Beitragszahler.
Reichen die liquiden Mittel der Rentenversicherung nicht aus, so gibt es eine Bundesgarantie, die besagt, dass der Bund den Trägern der Rentenversicherung den fehlenden Betrag zur Verfügung stellt.
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Grundsätzlich darf jeder in die Rentenversicherung beitreten. Es gibt sogenannte Pflichtversicherte und freiwillige Beitragszahler. Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung und kann nicht gekündigt werden. Rentenpflichtversichert sind:
- Arbeiter
- Angestellte
- Auszubildene
- Handwerker
- Selbständige (auch auf Antrag)
- Künstler und Publizisten
- Kindererziehende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Sozialleistungsempfänger (z.B. Harz 4)
Von der Pflichtversicherung ausgenommen sind Beschäftigte, die den Schutz der Rentenversicherung nicht benötigen oder die durch ähnliche Einrichtungen geschützt sind. Dies sind z.B.:
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Beschäftigte von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung
Freiwillig kann jeder der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Die einzige Ausnahme sind Beamte und gleichgestellte Beschäftigte. Sie können nur freiwillige Beträge zahlen, wenn sie eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren „hinter sich haben“.
Versicherungsfrei sind folgende Gruppen (ggf. Antrag erforderlich):
- Minijobber mit einem maximalen Verdienst von 400 Euro
- Studierende, die ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum abvsolvieren und deren Praktikumsentgelt weniger als 400 Euro beträgt
- Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Rentner sind bei Banken, Industrie und Handel eine sehr beliebte Zielgruppe. Zwar wird häufig über Altersarmut gesprochen, dennoch gibt es auch viele Rentner, die privat vorgesorgt haben, geerbt haben oder im eigenen Heim wohnen. Bei der Geldanlage gibt es für Rentner einige Besonderheiten. Die wichtigsten Grundregeln der Geldanlage für Rentner kurz zusammengefasst:
- Rentner sollten keine Schulden haben
Diese Regel klingt hart, ist aber für viele Rentner richtig: In der Regel erhalten Rentner nach Eintritt ins Rentenalter weniger Bezüge, als während der aktiven Arbeitszeit. Entsprechend sollten die Ausgaben reduziert werden, damit der Lebensstandard weiterhin gehalten werden kann. Durch Reduzierung von Kreditkosten (z.B. für die letzte Autofinanzierung etc.) ist häufig schon der erste Schritt gemacht. Um Kreditverträge schneller abzuzahlen gibt es meistens zwei Möglichkeiten: Die erste ist eine hohe Tilgung zu vereinbaren, die zweite Möglichkeit ist Sondertilgungen zu vereinbaren. Beide Faktoren wirken sich positiv auf die „Rückzahlgeschwindigkeit“ aus. - Liquidität vorhalten
Die sprichwörtliche „eiserne Reserve“ ist nicht nur für junge Menschen wichtig. Insbesondere durch die hohen Zuzahlungen im Gesundheitswesen kann dies wichtig sein. Als Faustregel im Erwerbsleben gilt es drei Monatsgehälter als finanzielle Reserve beiseite zu legen. Im Rentenalter sollte es sogar etwas mehr sein. Eine gute Geldanlage ist hier das Tagesgeld. - Versicherungsschutz anpassen
Als Rentner benötigt man keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Auch auf eine Krankentagegeldversicherung kann man im Normalfall verzichten, da die Prämien hierfür meist hoch sind. Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherung sind weiterhin wichtig. Überprüfen Sie Ihre Versicherungen und passen Sie diese an ihren persönlichen Bedarf an. - Risiken minimieren
Wer in den Berufsjahren finanziell größere Risiken z.B. durch Aktien-, Fonds- oder Wertpapiersparpläne eingegangen ist, sollte gut überprüfen, ob dies im Rentenalter noch sinnvoll ist. Kapitalmarktschwankungen können das Vermögen so schnell vernichten. Denken Sie darüber nach, risikobehaftete Anlagen zu reduzieren. Langfristige Sparpläne sollten gut überlegt sein, denn häufig kommt man nur mit Verlusten an das Geld. Sparbriefe, Bundeswertpapiere und Festgeldkonten sind häufig eine gute Alternative. - Auszahlung der Lebensversicherung
Häufig werden mit Rentenbeginn Lebensversicherungen ausgezahlt. Hier gibt es diverse Anlagemöglichkeiten. Eine sichere und sinnvolle Geldanlage sind dann häufig Auszahlpläne von Sparkassen, Banken und Versicherungen. Meist gibt es zwei Varianten: Mit Kapitahlverzehr – d.h. die monatliche Auszahlung ist dann höher, wobei das angelegte Kapital mit ausgezahlt wird und ohne Kapitalverzehr – hierbei bleibt das angelegte Geld bestehen und nur die Zinsen werden ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit ist es mit dem Geld vorhandene Schulden abzuzahlen und so die monatlichen Ausgaben zu verringern. Hierbei wird von Banken jedoch häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
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Wolfgang Franz, Vorsitzender des Sachverständigen Rates der Bundesregierung, fordert einen schnelleren Einstieg in die Rente mit 67. Franz übt damit Kritik an der SPD – Idee, die Einführung der Rente mit 67 zeitlich zu verschieben und an Bedingungen (die Anhebung des Rentenalters soll erst beginnen, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat) zu knüpfen. Es sei besser das Rentenalter direkt ab 2012 jährlich um zwei Monate statt zunächst nur um einen Monat zu erhöhen, wie bislang vorgesehen. Als Grundlage seiner Forderung führt er den demographischen Wandel in Deutschland an, der keine andere Alternative offen ließe. Eine Kürzung der Auszahlbeiträge führe zu Altersarmut und eine Erhöhung der Rentenbeiträge führe zu höherer Arbeitslosigkeit, so Franz. Außnahmen für bestimmte Berufsgruppen seien nicht nötig, denn ein Dachdecker könne im Alter auch wertvolle Arbeiten am Boden verrichten.
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In vergangenen Beiträgen habe ich immer mal wieder auf Rentensysteme im Ausland hingewiesen – so z.B. auch das 3 Säulensystem der Schweiz. Wenn es um Sozialleistungen und Reformen geht, so schauen unsere Politiker immer wieder gerne in die Skandinavischen Länder. So sind in Schweden beispielsweise rund 20 Prozent der Menschen Rentner und die demokrafische zu lösende Aufgabe wurde in Schweden bereits 1999 mit einer Rentenreform angegangen.
In Schweden beträgt das Rentenniveau derzeit ca. 80 Prozent des letzten Bruttolohns. Dazu wurden 3-4 Säulen benötigt.
- Rente, die im umlagesystem finanziert wird (einkommensabhängig)
- Zusatz- oder Prämienrente: Jeder Arbeitnehmer muss diese verpflichtend abschliessen (kapitalgedeckte Zusatzversorgung auch Prämienpension genannt – z.B. in Fonds)
- Garantierte Grundrente, die allen, die allen ohne Einkommen
- ca. 2/3 der Arbeitnehmer profitieren noch von einer tariflichen Zusatzrente
Renten werden in Schweden besteuert. Das Renteneintrittsalter ist in Schweden felxibel. Auch hier gilt der Grundsatz: „Wer schneller in Rente geht muss Abschläge in Kauf nehmen“.
Tags: Altersrente, Rente, Rente mit 67
Altersteilzeit ist eine Möglichkeit im Alter die Arbeitszeit zu reduzieren, oder sogar vorzeitzig zu beenden. Wenn ältere Arbeitnehmer so jüngeren einen Arbeitsplatz verschaffen, so wird das „Modell“ sogar staatlich unterstützt. Bei der Einführung der Altersteilzeit versuchte der Staat zu steuern, dass frei werdenen Stellen gleich wieder durch junge Arbeitnehmer besetzt werden. Es kristallisierte sich jedoch heraus, dass die Unternehmen teilweise die Modelle annahmen, jedoch trotzdem Arbeitsplatzstellen in größerem Umfang abbauten.
Das in Deutschalnd am häufigsten angewandte Zeitarbeitsmodell ist das sogenannte Blockmodell. Man unterteilt hierbei die ALtersteilzeit in zwei Blöcke: Arbeitsphase und Freistellungsphase. In der ersten Phase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt und in der zweiten Phase wird der Arbeitnehmer freigestellt. So ergibt sich im Mittel eine Redizierung der Arbeitszeit.
Die zweite mögliche Variante nennt sich „kontinuierliche Altersteilzeit“. Bei diesem Modell wird über die gesamte Altersteilzeit die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. In der Praxis kommt dieses Modell nur selten zum Einsatz, wobei es theoretisch das bessere Modell wäre. Der Arbeitnehmer beendet sein aktives Berufsleben nicht abrupt. Eine Einarbeitung einer Nachfolge-Person ist noch gegeben.
Rechtliches zur Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.
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Gerhard Mackenroth formulierte 1952 die These, dass sämtliche Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem Volkseinkommen erbracht werden müssen.
„Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein „Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.“ (G. Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan“)
Auf Basis dieser These entstand das Umlageverfahren für die deutsche Rentenversicherung. Die Kosten dieses Verfahrens sind geringer als bei kapitalgedeckten Verfahren. Die Verwaltungskosten liegen zwischen 2 und 4 Prozent der Beiträge. Bei einer Lebensversicherung kommen noch Eigenrendite und Vertriebskosten hinzu, so dass die Gesamtkosten bei ca. 10 Prozent auslaufen.
In den 50er Jahren wurden in Deutschland die Sozialsysteme reformiert. Die Rücklagen der damaligen Sozialsysteme wurden stark geschmälert, weil Krieg, Inflation und Währungsreform die Reserven stark aufgebraucht hatten. Hinzu kam, dass in der gesamten Zeit nie Rücklagen in ausreichender Höhe geschaffen wurden, so dass schon damals aus laufenden Einnahmen und staatlichen Zuschüssen die Altersrenten finanziert wurden. Die große Rentenreform 1957 wurde so auf den Mackenrothschen Thesen aufgebaut. Keine Rücklagen mehr, sondern eine sogenannte „dynamische Rente“ finanziert durch ein Umlageverfahren.
Das heutige Umlageverfahren führt jedoch bei einer relativen Abnahme der erwerbsfähigen und erwerbstätigen Personen im Verhältnis zu „Rentenempfängern“ zum Abbau von Leistungen oder erhöhten Beiträgen. Bei einem Kapitaldeckungsverfahren wäre dies nicht der Fall. Durch die heutigen globalen Möglichkeiten der Geldanlage wirken sich Krieg, Inflation und mögliche Währungsreformen auch nicht mehr so stark auf den Kapitalstock aus. Jeder Beitragszahler zahlt dann sozusagen auf sein eigenes Konto ein, wobei durch den Zinseszinseffekt höhere Renditen entstehen, als bei der Umlagefinanzierung. Diese ist in Deutschland an die Löhne gekoppelt, so dass eine Rentenerhöhung nur durch eine Erhöhung der Löhne möglich ist. Bei einer kapitalgedeckten Finanzierung kann jeder Einzahler selbst entscheiden, wann er in Rente geht. Das Renteneintrittsalter ist somit individuell festlegbar. Die Motivation sollte eine viel größere sein, für die eigene Zukunft zu arbeiten, als beim umlagefinanzierten System, wo heute keiner genau weiß, wie viel Geld man zu erwarten hat.
In der Schweiz wird schon heute das kapitalgedeckte Verfahren eingesetzt. Hier gibt es das sogenannte 3-Säulenmodell:
1. Säule – Obligatorische Versicherung der gesamten Bevölkerung
Hierunter fallen:
- Alters- und Hinterlassensversicherung (kurz AHV)
- Invalidenversicherung
- Ergänzungsleistungen zur AHV und Invalidenversicherung
- Leistungen gem. der Erwerbsersatzordnung (z.B. Militär, Mutterzeit etc.)
2. Säule – Versicherung für die berufstätige Bevölkerung
- Leistungen der obligatorischen Beruflichen Vorsorge (auch Pensionskasse genannt)
- Leistungen aus der überobligatorischen Beruflichen Vorsorge (freiwilligen zusätzliche Leistungen in der Beruflichen Vorsorge)
- Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung
- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
- Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung
- Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Krankentaggeldversicherung
3. Säule – individuelle private Vorsorge
- Gebundene Vorsorge (z.B. Banksparpläne, Lebensversicherungen, – die eine bestimmte Mindessparzeit haben müssen und dann steuerlich abzugsfähig sind)
- Freie Vorsorge (z.B. Banksparpläne ohne feste Laufzeiten, dafür auch steuerlich nicht begünstigt)
Der Bundestag (2005-2009) beschloss die Rente mit 67. Bei der SPD stimmten 11 Abgeordnete gegen das Gesetz. Bei der CDU stimmten alle dafür, allerdings gab es 8 Personen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben. Bei der FDP stimmten 54 Mitglieder gegen die Rente mit 67, 7 Personen haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Grüne und die Linke haben jeweils mit 51 Stimmen gegen die „Rente mit 67“ gestimmt, wobei bei den Linken 2 Personen nicht an der Wahl teilgenommen haben. Die CSU befürwortete das Gesetz mit 44 Stimmen und 2 Personen der CSU nahmen an der Wahl nicht teil.*
Laut Gesetzesentwurf waren folgende Maßnahmen geplant:
- Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre:
Für Menschen, die 1947 oder später geboren wurden, sollte das Renteneintrittsalter bis 2029 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Ab dem Jahr 2012 jährlich um einen Monat und ab 2024 um 2 Monate pro Jahr. 2029 läge das Renteneintrittsalter dann bei 67 Jahren. Alle Jahrgänge ab 1964 müssten dann bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, damit sie abzugsfreie Rente erhalten. - Einführung einer neuen abschlagsfreien Altersrente ab 65 Jahren:
Wer mindestens 45 Jahre auf sein Rentenkonto eingezahlt hat, der kann auch ohne Abschläge in Rente gehen. Angerechnet werden auch Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. - Modifizierung der „Schutzklausel“ bei der Rentenanpassung:
Die 2004 eingeführte Schutzklausel soll den Rentenanstieg dämpfen. So soll die beschlossene Beitragsobergrenze von 21,9 % bis zum Jahr 2030 und ein Rentenniveau von mehr als 43 Prozent bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Durch das vorliegende Gesetz sollte, soweit dies durch die Lohnentwicklung ermöglicht wird, die seit 2005 unterbliebene Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung ab 2011 nachgeholt werden.
Analysiert man die damaligen Aussagen und das Abstimmverhalten, so wird die heutige Debatte sehr interessant:
Damals zugestimmt hat z.B. Sigmar Gabriel:
Heute sieht Sigmar Gabriel die Lage laut Focus schon ein wenig anders: „Gabriel hatte gesagt, solange es nicht gelinge, tatsächlich den Anteil derjenigen zu erhöhen, die zwischen 60 und 64 arbeiten, könne die Rente mit 67 nicht ab 2012 eingeführt werden. Sonst sei der Beschluss nichts anderes als eine Rentenkürzung.“
Frau Dr. Angela Merkel, heute Bundeskanzlerin, hat sich an der damaligen Abstimmung nicht beteiligt. Heute hat die Bundeskanzlerin eine klare Meinung dazu: Der Focus berichtet: „Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lobte am Dienstag den Durchbruch in der Koalitionsarbeitsgruppe als „einen entscheidenden Schritt, die Rente zukunftsfest zu machen“.“
Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle sagte nach dem letzten großen TV-Duell (2009) laut tagesschau.de: „Alle drei [Guido Westerwelle, Oskar Lafontaine und Jürgen Trittin] kündigten zudem an, nach der Wahl die von der Großen Koalition beschlossene Rente mit 67 wieder kippen zu wollen. Westerwelle und Lafontaine warben für ihre Konzepte für ein flexibles Renteneintrittsalter. Im Interview mit Bild sagte er wörtlich: „Ich halte ein starres Renten-Eintrittsalter mit 67 für einen Fehler. Manche Menschen sind mit Mitte 60 putzmunter, andere sind gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Die FDP möchte ein flexibles Renteneintrittsalter. Wer mit 60 eine Grundsicherung erreicht hat, sollte ab dann selbst entscheiden, zum Beispiel nur noch Teilzeit zu arbeiten. Beim Hinzuverdienst zur Rente würden dann keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung fällig. Das ist ein Anreiz für Betriebe, Ältere mit Erfahrung einzustellen.“
Betrachtet man das damalige Abstimmverhalten des heutigen Koalitionspartners CDU, so könnte es passieren, dass Herr Westerwelle bei seiner damaligen Aussage Wort brechen muss. Denn die CDU, hat wie oben beschrieben, einstimmig für das Gesetz votiert. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der FDP ist das Thema Rente eher knapp bemessen. Hier wird von einer Verbesserung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung (sowiet es die finanziellen Möglichkeiten zulassen), Kmapf gegen die Altersarmut und der Rentenangleichung OST-WEST die Rede. Ein klare Bekenntnis zur Abschaffung der Rente mit 67 ist hier nicht zu finden.
Auch Rainer Brüderle von der FDP hat sich bei der Bundestagsabstimmung (2005 – 2009) nicht beteiligt. Heute möchte er sogar die Rentengarantie abschaffen.
Dr. Ernst-Dieter Rossmann, heute Sprecher des linken SPD-Flügels hat in der damaligen Abstimmungen für die Rente mit 67 gestimmt, wohingegen er heute seinem Parteichef Sigmar Gabriel zur Seite steht.
Wiedereinmal zeigt sich, dass selbst bei einem so wichtigen Thema, wie der Rente die Politik keine Lösung hat. Die Rentenbeiträge reichen schon seit Jahren nicht mehr aus, so dass aus laufenden Einnahmen die Rentenkasse bezuschusst werden muss. So machten die zusätzlichen Mittel des Bundes z.B. im Jahr 2007 rund 77 Mrd. Euro aus. Bei Einführung des Rentensystems im Jahre 1891 betrug der Beitragssatz 1,7 Prozent. Momentan liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 19,9 Prozent. Die Entwicklung hat verschiedene Ursachen. Zum einen wurde mit der Rentenreform 1957 auf eine Umlagefinanzierung umgestellt. Statt Rücklagen zu bilden, waren anfangs – je zur Hälfte von den Arbeitgebern und von den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung – 15 % des Bruttolohnes zu zahlen, die sofort für Rentenzahlungen verwendet wurden. So konnte man die Renten schnell erhöhen und im Falle eines Krieges oder einer Wirtschaftskrise würde weniger Kapital vernichtet. In den 90er Jahren eskalierten die Probleme. Durch die Wiedervereinigung kamen neue Rentenempfänger in das System hinein, die nie eingezahlt hatten. Arbeitslosigkeit gab es in der DDR offiziell nicht und so hatten theoretisch auch alle Bürger aus dem Osten immer Arbeit und somit ein Anrecht auf die Rente. Die Problematik steigert sich noch, indem die Erwerbslosenzahl in dieser Zeit drastisch anstieg. Ein weiterer Faktor ist die Demografie. Die Geburtenschwachen Jahrgänge und die steigende Lebenserwartung geben unserem Rentensystem den Rest.
Wichtig wäre eine ehrliche Politik und eine gute Medienarbeit, die den Menschen in Deutschland klar aufzeigt, mit wie viel Geld sie wirklich im Alter rechnen können. Das Rentensystem muss schnell reformiert werden, ohne dass ein Schnellschuss gemacht wird. Die Politiker, die heute Entscheidungen zum Rentensystem treffen, sollten auch morgen noch zu ihren Aussagen stehen. Wer den Menschen im Lande die Zukunft sichern möchte, der sollte daufür sorgen, dass die Probleme nicht halbherzig angegangen werden. Soll eine Erweiterung der Lebensarbeitszeit, sowie eine Erhöhung der Beiutragssaätze zur Rentenversicherung wirklich die Lösung sein? Ich hoffe die Politik findet darauf eine ehrlichere und bessere Antwort.
Kommentar zur Rente mit 67 von Tobias Weber
*Quelle: Abgeordnetenwatch
Tags: Rente, Rente mit 67, Renteneintrittsalter, Rentenkonto, Rentenversicherung