admin on September 1st, 2010

Beamtenpensionen und RentenreformDer Kölner Ökonom und Experte für Finanzpolitik und Steuerpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft Winfried Fuest hat die Initiative von jungen CDU-Mitgliedern für eine Abschaffung von Privilegien der Beamten begrüßt. Hierbei geht es vor allem darum, dass die Pensionen bei der Rentenreform nicht vergessen werden und die weitere Verbeamtung von z.B. Lehrern und Professoren auf den Prüfstand gestellt wird. Die durchschnittliche Pension, die ein Beamter im Jahr 2009 erhielt betrug ca. 2.700 Euro, wohingegen die West-Durchschnittsrente bei gerade einmal 1.224 Euro betrug. Es gebe für Beamte eine Vielzahl von Privilegien. So werde z.B. die Hochschulzeit bei Beamten mit angerechnet, wohingegen diese in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt wird. Ein weiterer Vorteil der Verbeamtung ist es, dass bei der Krankenversicherung nur 30 Prozent der Beträge eigenständig bezahlt werden müssen, wobei gesetzlich Versicherte 50 Prozent Eigenbetrag zu tragen haben.

Peter Heesen, der Chef des Deutschen Beamtenbundes dbb, erklärt, dass Beamte gar nicht besser gestellt seien, als Rentner. Seit Anfang der 90er Jahre werden alle Gesetze, die für die Rente gelten auch auf Beamte angewendet. Rückstellungen würden seit Ende der 90er Jahre aufgebaut, um zumindest Ausgabenspitzen abzufedern. Die Pension sei ein Vollversorgungsmodell, die sozusagen die Rente und die Betriebsrente umfasse.  Heesen erinnert daran, dass Pensionäre ihr Alterseinkommen voll versteuern müssen. Seit 1999 müssen alle Pensionäre und Beamte auf eine automatische Pensionserhöhung zugunsten des Aufbaus einer Rücklage für die Altersversorgung verzichten.

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admin on September 1st, 2010

Extra 3 nimmt die Rente mit 67 auf die Schippe.

httpv://www.youtube.com/watch?v=4Z1GUhO7hL4

admin on August 31st, 2010

Die SPD rückt von der Rente mit 67 ab und DGB Chef Michael Sommer springt ihr zur Seite. Im Interveiw mit dem Hamburger Abendblatt erklärt Sommer, dass die Gewerkschaften weiterhin der Meinung sind, dass die Rente mit 67 der falsche Weg sei. Die Unternehmen beschäftigen nicht im ausreichendem Maße ältere Menschen und so sei die Rente mit 67 ein Rentenkürzungsprogramm, dass in die Altersarmut führe.

Massenproteste werden im stürmischen Herbst angekündigt. Ab September soll es losgehen. Größere Kundgebungen wird es in Kiel, Hannover, Stuttgart und Nürnberg geben. Ziel sei es auf Schieflagen wie klamme Kommunen, die Rente mit 67, Leiharbeit, Lohnsubvention durch Hartz IV und auch die unsoziale Kopfpauschale hinzuweisen.

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admin on August 31st, 2010

Private Rentenversicherung - Auszahlung vor gesetzlichem RenteneintrittsalterDie aktuelle politische Diskussion mit einem höheren gesetzlichen Renteneintrittsalter verunsichert viele Bürger, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben. Wie wirkt sich die Auszahlung aus, wenn man diese z.B. auf das 65. Lebensjahr gelegt hat, aber erst mit 67 Jahren die gesetzliche Rente beziehen darf?

Vorerst kann jeder aufatmen, der in eine private Rentenversicherung investiert hat – auch wenn diese vor dem gesetzlichen Rentenbeginn ausgezahlt wird. Zum einen wird das Renteneintrittsalter erst ab 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass der erste Geburtsjahrgang, den die Rente mit 67 treffen wird, 1964 ist. Trotz Rente mit 67 gibt es dennoch Möglichkeiten früher in Rente zu gehen: Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweist, der kann schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der kann auch schon mit 63 in Rente gehen – allerdings nur mit Abschlägen (siehe auch Rentenabschläge vermeiden).

Für eine private Rentenversicherung ist das gesetzliche Renteneintrittsalter ohne Relevanz. Möchten Sie die Auszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung mit dem gesetzlichen Rentenbeginn zusammenlegen, so können Sie den Anbieter Ihres Finanzproduktes ansprechen, ob eine Laufzeitverlängerung möglich ist. Lassen Sie jedoch prüfen, ob Ihnen hierdurch Steuernachteile entstehen. Eine weitere Variante ist es, noch einen zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen. Dies lohnt sich meist nur, wenn der Vertrag eine lange Laufzeit hat. Hinzu kommt, dass der Garantiezins momentan bei nur 2,25 Prozent liegt, so dass ihr älterer Vertrag meist eine bessere Rendite verspricht.

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admin on August 30th, 2010

Kommentar von Tobias Weber

RentenreformDer demographische Wandel in Deutschland wird die Arbeitswelt  in den nächsten Jahren drastisch verändern. Die medizinischen Fortschritte lassen die Lebenserwartung immer weiter steigen. An Krankheiten, wo vor zwanzig Jahren die Menschen innerhalb kürzester Zeit gestorben sind, gibt es heute Medikamente und Behandlungspläne, die die Lebenserwartung stark verlängert. Die Anzahl der Geburten ist trotz politischer Versuche wie Elterngeld und „familienfreundliche Unternehmen“ weiter auf einen niedrigen Stand. Insgesamt kommen immer mehr Rentner und Pensionäre auf eine berufstätige Person. Auch trägt das veränderte Familienbild, lange Single-Dasein zu einer schwachen Geburtenrate bei. Die Babyboomergeneration, also alle die, die zwischen 1950 und 1970 geboren wurden, kommen in den nächsten Jahren in das Renteneintrittsalter. Statitsisch gesehen macht die Babyboomergeneration momentan den größten Bevölkerungsanteil aus. Wenn die Generation komplett in Rente geht, werden die Rentenversicherungssysteme arge Probleme bekommen – kurz vor den Kollaps stehen. Eine politische Lösung ist momentan nicht in Sicht: Welche Partei oder welcher Politiker traut es sich unpopuläre Lösungen aufzuzeigen, wenn damit ein Großteil der Wähler vergrault werden könnte?

In Deutschland gibt es seit den 50er Jahren keine kapitalgedeckte Rente mehr. Somit sorgt kein Arbeitnehmer beim staatlichen Rentensystem für seine eigene Rente, sondern der sogenannte Generationenvertrag regelt, dass die arbeitende Generation die Rentner versorgt. Problematisch wird dies bei der oben beschreibenen demographischen Entwicklung. Ein steigener Anteil an Rentnern, bei gleichbleibendem oder sinkendem Anteil an arbeitender Bevölkerung sorgt für hohe Kosten im Sozialsystem.

Die auf den ersten Blick einfachste Lösung ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge ggf. verbunden mit einer Senkung des Rentenbezugs. Dies hat zur Folge, dass die jüngere Generation einer stärkerern Belastung ausgesetzt wird. Wenn man von einem Generationenvertrag spricht, so muss man auch von einer Generationengerechtigkeit sprechen dürfen. Diese wäre dann eindeutig nicht mehr gegeben. Die zweite Variante, die momentan politisch diskutiert wird, ist das Renteneintrittsalter zu erhöhen. Somit zahlt jeder länger in die Rentenkasse ein und empfängt, statitsich gesehen, durch die längere Lebensarbeitszeit, weniger lange Rente. Durch den späteren Renteneintritt wird die Produktionsleistung bei gleichbleibender finanzieller Belastung verlängert. Wird das Renteneintrittsalter zum Beispiel von 65 auf 67 angehoben so verzögert man den Kollaps des Rentensystems um einige Jahre, jedoch kann man hierbei nicht von einer echten Rentenreform sprechen.

Am Wahrscheinlichsten könnte eine Kombination der beiden Varianten sein. So wird die Produktivität erhöht und die finanzielle Situation durch höhere Rentenbeiträge sowie einer schrittweisen Absenkung des Rentenniveaus verbessert. Für das spätere Renteneintrittsalter spricht auch, dass die deutsche Wirtschaft in einigen Jahren starken Arbeitskraftmangel erleiden wird. Wenn immer weniger junge Menschen ins Berufsleben einsteigen und das Renteneintrittsalter starr bei 65 Jahren bleibt, so werden viele Stellen nicht mehr besetzt werden können. Somit dürfte mittelfristig der Faktor Arbeit höher vergütet werden. Damit steigen die Einnahmen in der Rentenkasse, wobei dies nicht das Defizit des Verhältnisses von arbeitender Bevölkerung zu Rentnern ausgleichen dürfte. Hinzu kommt, dass bei steigenden Löhnen auch die Inflation steigen dürfte. Die ausgezahlten Renten haben dann eine geringere Kaufkraft, was die Gefahr der Altersarmut steigen lässt.

Wenn man davon ausgeht, dass das Renteneintrittsalter erhöht wird, so muss die Wirtschaft die ältere Bevölkerung auch beschäftigen. Ansonsten wird an Stelle der Rentenversicherung die Arbeitslosenversicherung den Lebensunterhalt bestreiten müssen. Bei einem Arbeitskraftmangel ist denkbar, dass die Wirtschaft dieser Aufgabe nachkommt. Aber ist ein älterer Arbeitnehmer genau so produktiv wie ein jüngerer? Es wird immer die Erfahrung älterer Arbeitnehmer ins Gespräch gebracht. Nehmen wir weiter an, dass ein Unternehmen in der Zukunft 3/4 der Arbeitnehmer über 50 angestellt hat. Wird dann die Innovationskraft eines Landes nicht rapide fallen? Diverse Studien haben gezeigt, dass die Produktivität zwischen 30 und 50 Jahren am höchsten ist. Warum sollte die Wirtschaft also ältere Arbeitnehmer einstellen oder länger beschäftigen?  Hinzu kommt, dass viele Tätigkeiten in körperlich anstrengenden Berufen im Alter gar nicht mehr ausgeführt werden können. Wer dreißig Jahre lang auf den Knien sitzend Fliesen gelegt hat, von dem kann man kaum erwarten, dass er 25 Kilo schwere Säcke Fliesenkleber in den 4. Stock eines Mehrfamilienhauses trägt und dann ein Badezimmer fliest.

Wichtig wäre, dass die politischen Entscheidungsträger, allen voran Kanzlerin Dr. Angela Merkel, das Thema Rentenreform ganz oben auf die Agenda schreiben. Nur eine Ausweitung des Renteneintrittalters und eine Erhöhung der Rentenbeiträge sowie eine Senkung der Rentenbezüge reichen nicht aus und sind für die junge Generation unsozial. Die Kommunikation des Problems mit der Finanzierung der Renten sollte offen und ehrlich angesprochen werden, damit die breite Masse auch verständnisvoll eine Reform annimmt. Private Altersvorsorge muss stärker in den Vordergrund rücken und steuerlich wesentlich stärker berücksichtigt werden, als es heute der Fall ist. Auch die Überprüfung eine Mischvariante aus kapitalgedeckter und umlagefinanzierter staatlicher Rente  muss auf die Agenda geschrieben werden. Die damaligen Argumente gegen die kapitalgedeckte Rente sind heute nicht mehr aktuell.

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admin on August 30th, 2010

Pensionäre und RentenreformIn der CDU scheint sich eine kleine Front gegen die Unterschiede von Pensionen und Renten aufzutun. Jens Spahn, CDU-Bundestagsabgeordneter, kündigt an, dass er nach der Sommerpause jüngere Abgeordnete für eine Entsprechende Initiative begeistern möchte. „Auch Pensionäre müssen Zugeständnisse machen. Die sollten eine gleiche Wirkung haben wie bei den Rentnern … Die zunehmende Last der Pensionen wird vom Steuerzahler kaum zu tragen sein „, sagt Spahn.

Spahn setzt noch einen drauf und erklärt sein Verständnis dafür, dass in der Bevölkerung Unmut herrscht, wenn bei Beamten nur die letzten drei Jahre als Bemessungsgrundlage für die Pension gewertet werden, wohingegen bei Rentnern das ganze Berufsleben zu Grunde gelegt wird. Spahn fordert eine radikale Umstellung des Beamtentums, denn es sei nicht verständlich, warum für Tätigkeiten wie Lehrer und Professoren häufig Beamte eingesetzt werden müssen.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen springt ihm zur Seite und erklärt, dass wenn es halbwegs fair zugehen soll, auch Beamte mindestens bis 68 arbeiten sollen.

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Dieter Althaus, ehemaliger Ministerpräsident von Thrüingen und deutschlandweit durch seinen tragischen Skiunfall bekannt geworden, leitet eine CDU-Kommission zum Bürgergeld. HIerbei sollen die Sozialsysteme neu geordnet werden und dabei auch ein flexibler Umgang zum Renteneintritt geschaffen werden. Ein Wissenschaftler könne eventuell bis 70 arbeiten, wohingegen ein Dachdecker meist mit 60 bereits ausgelaugt sei. Althaus verlangt viel flexibler mit dem Renteneintritt umzugehen. Im November soll der Bericht zum Bürgergeld vorliegen.

Dies wird die letzte „politische Handlung“ Althaus‘ sein, denn künftig wird er abseits der Öffentlichkeit beim Automibilkonzern Magna arbeiten.

admin on August 28th, 2010

Ist eine Person Pflegebedürftig und wird von Angehörigen gepflegt, so haben diese unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf  Rente. Zusätzlich sind Angehörige bei der Ausübung der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Pflegekasse zahlt Beiträge in die Rentenkasse, wenn der Angehörige mindestens zwei Stunden täglich eine pflegende Tätigkeit oder im Haushalt arbeitet, selber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und selbst keine Altersrente bezieht. Die Höhe der Rente ist abhängig, wie lange Angehörige die zu pflegende Person pflegen, welche Tätigkeiten davon wirklich anerkannt werden und welche Pflegestufe der zu pflegende hat. Eine genaue Aussage kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung treffen.

admin on August 27th, 2010

Vorruhestand aus gesundheitlichen GründenGemäß einer Langfristerhebung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden im vergangenen Jahr 171.129 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt. Das ist der höchste Stand seit sechs Jahren. Der größte Teil musste aus psychischen Gründen in den Vorruhestand gehen. Die psychischen Erkrankungen haben um rund 25 Prozent zum Jahr 2006 zugenommen. In Baden-Würtemberg machen laut Techniker Krankenkasse, psychische Erkrankungen  bereits 38 Prozent der gesamten Frühverrentungen aus. Frauen sind hier stärker betroffen als Männer. Das Durchschnittsalter für den Renteneinstieg lag bei den Frauen bei 49 Jahren. Männer hingegen gingen im Schnitt mit 48 Jahren aufgrund psychischer Probleme in Frührente.

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admin on August 27th, 2010

Arbeiten bis zur RenteLaut einer aktuellen Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zur Erwerbstätigkeit im Alter, gibt es viele Berufsgruppen, bei denen die Menschen ihre Berufstätigkeit frühzeitig einstellen. Personen in manuellen Berufen, wie Bauarbeiter oder Industriemechaniker arbeiten meist deutlich kürzer als z.B. Richter und Ärzte. Arbeitsmarktforscher Dr. Martin Brussig bezeichnet es als alarmierend, dass Berufsgruppen wie Werkzeugmacher, Elektriker und Mechaniker die Beschäftigung häufig schon mit  55 Jahren beenden [müssen]. Überdurchschnittliche Austrittsraten zwischen 52 und 68 Jahren gibt es außerdem bei qualifizierten Dienstleistungsberufen (z.B. Polizisten, Feuerwehrleuten, Lokführern).

Der Arbeitsmarktforscher stellt fest, dass vor allem psychische und physische Arbeitsbelastungen ein „Durcharbeiten“ bis zur Rente verhindern. Einen Berufsfeldwechsel im späteren Berufsleben zu fördern hält Dr. Martin Brussig für nicht zielführend. Ein Wechsel in die Berufsklasse der Manager oder Proffessoren dürfte den meisten Personen nicht möglich sein, dies seien aber Berufsklassen, die häufig länger arbeiten können. Anders herum komme es einem beruflichen Abstieg gleich, wenn qualifizierte Personen einfache Dienstleistungen nachgehen müssen. Erfahrungswissen und Kompetenzen gingen dann verloren oder lägen brach. Für eine längere Lebensarbeitszeit sei eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung wichtig.

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