Die Stiftung Warentest rät allen Versicherten die Ausbildungszeiten im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung zu überprüfen. Diese muss als “Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung” gekennzeichnet sein.
Bei einer Stichprobe des Bundesversicherungsamtes ist jeder zehnte geprüfte Fall fehlerhaft gewesen. Wenn die Berufsausbildungszeiten falsch erfasst wurden, so wirkt sich das dramatisch auf die spätere Rente aus. Da fehlen dann ganz schnell mal 40 Euro. Das Bundesversicherungsamt kritisiert insbesondere, dass auch bei ganz offensichtlichen Fehlern die gesetzliche Rentenversicherung keine Aufklärungsarbeit geleistet habe, wozu sie aber rechtlich verpflichtet sei.
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Tags: Rentenkonto
Geht man vorzeitig in Rente, so bekommt man weniger Rente ausgezahlt – ein Leben lang. Dies kann man vermeiden, wenn man eine Ausgleichszahlung leistet. Die Ausgleichszahlung kann auch von Dritten geleistet werden, z.B. durch den Arbeitgeber im Rahmen von Sozialplänen oder Abfindungen.
Um eine Ausgleichszahlung zu leisten, muss man von seinem Rentenversicherungsträger eine besondere Rentenauskunft beantragen. Diese bekommt man, indem beim Rentenversicherungsträger unverbindlich erklärt wird, dass man plant vorzeitig in Rente zu gehen. Voraussetzung ist es, dass man mindestens 54 Jahre alt ist. In der dann erteilten Rentenauskunft kann man nachlesen, wie hoch der Rentenabschlag ist und wieviel man als Ausgleichszahlung leisten muss, um die volle Rente zu erhalten. Die Ausgleichszahlung kann bis zum 65. Lebensjahr geleistet werden. Auch wer schon eine geminderte Rente erhält, hat immer noch die Möglichkeit eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Die Ausgleichszahlung kann man sich bei seinem Rentenversicherungsträger berechnen lassen. Grundsätzlich ist diese vom Durchschnittsentgelt abhängig und wird nach der Formel
„Entgeltpunkteminderung x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz / (Zugangsfaktor x 100) = Ausgleichsbetrag“ berechnet.
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Tags: Rentenabzug, Rentenminderung
In einer Repräsentativumfrage, die im Auftrage des Handelsblattes durchgeführt wurde, wurden Unternehmen befragt, ob sie die Rente mit 67 befürworten. Die Mehrheit insbesondere der kleinen und mittleren Firmen sieht bei der Einführung der Rente mit 67 größere Probleme. Die Arbeitsbedingungen ließen sich nicht schnell genug an die Anforderungen älterer Arbeitnehmer anpassen. Unterschiedlich sind die Meinungen auch je nach Branche. So sind im Dienstleistungsgewerbe nur 19 Prozent der Top-Manager gegen die Einführung der Rente mit 67, wohingegen im Baugewerbe die Skeptiker 29 Prozent ausmachen.
Damit dürfte das Bild, das einige Politiker malen dahin sein. Ist es in letzter Zeit nicht immer wieder ein Argument gewesen, dass die Arbeitgeber auf die älteren Arbeitnehmer angewiesen seien? Laut der Umfrage zeichnet sich ein ganz anderes Bild ab. Nicht die Arbeitgeber fordern, dass die Menschen länger arbeiten sollen, sondern die marode Rentenkasse ist auf längere Einnahmen und kürzere Auszahlungsdauer angewiesen. Wenn die Politik den Bürgern nicht die Wahrheit über die Altersvorsorge sagt, dann wird nie ein Verständnis für die Reformansätze aufkommen. Hält die Politik die Bürger nicht für mündig sich ein eigenes Bild von der Situation zu machen? Brauchen die Bürger dazu nicht die Informationen? Sollen die nächsten Wahlen wieder entschieden werden, indem wichtige Themen wie Rentenreform ausgespart werden, weil keine Ideen und Konzepte vorliegen? Hoffentlich gibt es bald eine Antwort auf die Fragen.
Tags: Rente mit 67
Verschiedene Leiharbeitsfirmen haben mit der christlichen Leiharbeitergewerkschaft (CGZP) Flächentarife zu unangemessen niedrigen Löhnen geschlossen, die mittlerweile von verschiedenen Gerichten für nichtig erklärt wurden. Wenn dieses Urteil auch in der folgenden Instanz bestätigt wird, dann stünde den Leiharbeitern der gleiche Lohn zu, den Festangestellte auch bekommen. Die Rentenkasse kann die Differenz zwischen Niedriglohn und Regellohn rückwirkend einfordern.
Für die Jahre 2003 und 2005 hat die gesetzliche Rentenversicherung laut Focus bereits auf die Rückforderung verzichtet und somit rund 1,2 Mrd. Euro verfallen lassen. Die Rentenkasse könnte selbst bei einem schwebenden Verfahren Änderungsbescheide erlassen und sich so den Anspruch sichern. Bisher ist aber nichts passiert. Arbeitsrechtsexperte Professor Peter Schüren hat verlauten lassen, dass es bei einer vorsichtigen Schätzung um 2 – 3 Mrd. Euro gehe.
Tags: Rente, Rentenkasse
Carsten Maschmeyer, einst Gründer von AWD ist zu jung für den Ruhestand. Jüngst hat er eine neue Firma zusammen mit Bernd Rührupp gegründet. Zielsetzung ist es Entscheidungsträger von Finanzsintitutionen aus dem Banken- und Versicherungsbereich sowie Regierungen und internatonale Organisationen in Sachen Altersvorsorge und Krankenversicherung zu beraten. An ihrer Seite können Sie auf ein umfangreiches Mitarbeiterteam zurückgreifen, dem zum Beispiel auch Walter Riester angehört.
Tags: Altersvorsorge
Die Altersvorsorgeprodukte sollen verbraucherfreundlicher werden, fordert die Verbraucherkommission in Baden-Württemberg. Viele der Produkte seien für den Verbraucher undurchschaubar, unflexibel und zu teuer prangert die Vorsitzende Lucia Reisch.
Die Kommission fordert eine Kostenobergrenze für Provisionen und Gebühren bei den Riesterrenten. Der Wechsel der Altersvorsorgeprodukte müsse künftig einfacher und günstiger sein. Insgesamt hat die Kommission elf Vorschläge erarbeitet, die sie Baden-Württembergs Verbraucherminister Rudolf Köberle für die Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. und 17. September mit auf den Weg gegeben hat.
Tags: Altersvorsorge, Riesterrente
Die Riesterrente wurde mit der Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt. Im Volksmund hört man des öferen etwas von „riestern“ – aber was ist das? Grundsätzlich ist die Riesterrentre eine private Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: Die Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft, was für den Riester-Sparer günstiger ist. Das bedeutet aber auch, dass für diese Überprüfung ein Antrag für die Altersvorsorgezulage gestellt werden muss und wenn der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, dem Finanzamt eine Steuererklärung vorliegen muss. Wenn die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht beantragt wird, so verfällt der Anspruch. Wer die staatliche Förderung bekommen möchte, muss zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören:
Die Altersvorsorgezulage besteht aus Grund- und Kinderzulage:
| Jahr | jährliche
Grundzulage pro Person |
jährliche
Kinderzulage pro Kind |
|---|---|---|
| 2002/ 2003 | 38 Euro | 46 Euro |
| 2004/ 2005 | 76 Euro | 92 Euro |
| 2006/ 2007 | 114 Euro | 138 Euro |
| ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro (300 Euro) |
Ehepaare können keinen gemeinsamen Riestervertrag abschliessen. Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das es Kindergeld bezogen wird. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten muss der Mindesteigenbeitrag in das Riesterprodukt gezahlt werden. Dieser ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres.
| erforderlicher
Mindestbeitrag |
höchstens
jedoch pro Jahr |
|
|---|---|---|
| 2002/03 | 1 % | 525 Euro |
| ab 2004 | 2 % | 1050 Euro |
| ab 2006 | 3 % | 1575 Euro |
| ab 2008 | 4 % | 2100 Euro |
| Sockelbetrag
pro Arbeitnehmer |
ohne Kind | ein Kind | zwei Kinder |
|---|---|---|---|
| 2002 bis 2004 | 45 Euro pro Jahr | 38 Euro pro Jahr | 30 Euro pro Jahr |
| seit 2005 | 60 Euro pro Jahr | ||
Wenn man weniger in den Riestervertrag einzahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Wer also ab 2008 die Riesterzulage bekommen will, der muss mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen. Um die Höchstförderung zu erhalten muss man 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzgl. der errechneten Zulagen einzahlen.
Für Berufseinsteiger gibt es noch einen Einsteigerbonus von 200 Euro, wenn der Berufseinsteiger das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat udn unmittelbar zulagenberechtigt ist.
Wer einen Riestervertrag abschließen möchte kann zwischen diversen Produkten auswählen. Die Zeitschrift Finanztest bietet hier eine sehr attraktive Übersicht.
Kommentar Tobias Weber
Thilo Sarrazin bekommt seinen vorzeitigen Rücktritt mit 1.000 Euro Extra-Pension versüsst. Der (Ex-)Bundesbänker soll laut Spiegel jeden Monat 10.000 Euro Pension bekommen, anstelle von 9.000 Euro. Besonders pikant an der Geschichte ist, dass das Bundespräsidialamt unter Leitung von Christian Wulff bei den Verhandlungen vermittelt haben soll. Sarrazin bekommt so viel Pension, wie ihm eigentlich erst am Ende der regulären Laufzeit seines Vertrags im Jahr 2014 zugestanden hätte.
Jetzt muss man sich nur noch fragen, ob das der richtige Weg ist, das Ausscheiden eines Chefs der Bundesbank zu versüssen. Wer eine Tätigkeit in der Chefetage der Budnesbank annnimmt, der sollte wissen, dass alle Äußerungen vor den Medien auf die Goldwage gelegt werden. Wer dann noch so dämlich ist und seine Thesen, denen nicht einmal eine ernstzunehmende empirische Untersuchung zu Grunde liegen, in einem Buch zu veröffentlichen, der sollte seinen seinen Hut freiwillig nehmen. Der Druck von Außen wurde so groß, dass eine Weiterbeschäftigung Sarrazins nicht mehr möglich gewesen wäre. Bei einer derartigen Verfehlung überhaupt eine Pension zu zahlen grenzt an sinnloser Verschwendung. Thilo Sarrazin darf selbstverständlich seine Meinung zu jedem Thema äußern, nicht jedoch, wenn man eine Tätigkeit angenommen hat, die auch eine repräsentative Funktion beinhaltet. Wenn man dann noch andere Religionen und Bevölkerungsgruppen beleidigt, dann ist es wohl selbstverständlich, dass man fristlos entlassen wird und keine Pensionsanspruch mehr hat – und diesen nicht noch erweitert. Thilo Sarrazin hat bereits über 400.000 Exemplare seine umstrittenen Buches verkauft. Wenn er nur 2,50 Euro pro Exemplar verdient, dann ist er damit schon Millionär.
Carlos A.-R. ist Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn und der erste Rentner, der sich erfolgreich per Gerichtsurteil wieder in seinen alten Job geklagt hat. Carlos wurde am 31.05.2010 mit 65 Jahren in den Ruhestand geschikt, doch er wollte noch arbeiten: „Ich möchte arbeiten, solange ich es kann. Es gibt Menschen, die sind zehn Jahre jünger, aber weniger fit, die dürfen arbeiten und ich nicht, das sehe ich nicht ein.“ Die Hamburger Hochbahn konnte vor Gericht nicht erklären, warum jemand mit 64 Jahren und 364 Tagen noch als Arbeiter gut ist, einen Tag nach dem 65. Geburtstag jedoch eine Gefahr darstelle. Deshalb verlor Sie den Prozess, den man unter dem Az 22 Ca 33/10 nachlesen kann. Carlos ist glücklich und will noch ein paar Jahre arbeiten und dann irgendwann in Rente gehen.
Tags: Rente, Renteneintrittsalter
Kommentar von Tobias Weber
Die aktuelle Diskussion der Rente mit 67 wird in der Bevölkerung mittlerweile kaum noch beachtet. Das Thema ist durch Politiker und Medien totgequatscht, dennoch brandaktuell und für fast jeden Bundesbürger brandaktuell. Vielleicht sollten auch Sie sich Gedanken machen, welche Auswirkungen die Rente mit 67 für Sie haben könnte.
Die Rente mit 67 wirkt sich nicht nur auf das Renteneintrittsalter aus. Wenn beispielsweise Ihr Ehepartner verstirbt und Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben, wird die Altersgrenze nach hinten verschoben. Stufenweise steigt das Alter von 45 auf 47 Jahre. Ausschlaggebend ist das Todesjahr des Versicherten beginnend für Todesfälle ab dem 1. Januar 2012. Die Anhebung wirkt sich nur aus, wenn man kein Kind erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Im Klartext heißt das, dass wenn der Partner ab 2012 stirbt, gibt es ab 45 keine große Witwenrente mehr, sondern nur noch die kleine.
| Todesjahr des
Versicherten |
Anhebung um …
Monate |
auf das Alter
Jahr |
auf das Alter
Monat |
| 2012 | 1 | 45 | 1 |
| 2013 | 2 | 45 | 2 |
| 2014 | 3 | 45 | 3 |
| 2015 | 4 | 45 | 4 |
| 2016 | 5 | 45 | 5 |
| 2017 | 6 | 45 | 6 |
| 2018 | 7 | 45 | 7 |
| 2019 | 8 | 45 | 8 |
| 2020 | 9 | 45 | 9 |
| 2021 | 10 | 45 | 10 |
| 2022 | 11 | 45 | 11 |
| 2023 | 12 | 46 | 0 |
| 2024 | 14 | 46 | 2 |
| 2025 | 14 | 46 | 4 |
| 2026 | 18 | 46 | 6 |
| 2027 | 20 | 46 | 8 |
| 2028 | 22 | 46 | 10 |
| ab 2029 | 24 | 47 | 0 |
Die Altersgrenzen für eine abschlagsfreie Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente werden ebenfalls um zwei Jahre angehoben.
Die Diskussion über das Renteneintrittsalter suggerriert beim Bürger: „Na, dann muss ich halt zwei Jahre länger arbeiten, oder mit mehr Abschlägen leben“ Eigentlich ist die Rente mit 67 ab nichts andere als eine Veränderung der Leistungen der Rentenversicherung und eine darin versteckte Kürzung.
Eine Versicherungsgesellschaft in der freien Wirtschaft kann nicht einfach bei allen bestehenden Lebensversicherungsverträgen, bei denen die Auszahlung auf das 65. Lebensjahr datiert ist um zwei Jahre nach hinten verschieben. Sollte der Versicherte entscheiden, dass er wie ursprünglich vereinbart die Leistung schon mit 65 erhält, so bekommt er pro Jahr 3,6 Prozent weniger. Hier würde bei einer Klage jedes Gericht der Versicherungsgesellschaft einen Strich durch die Rechnung machen.
Die Politik hat aber genau das im Jahr 2005 entschieden und für rechtmäßig erklärt. Die bisher versprochene Leistung gibt es einfach zwei Jahre später, oder es gibt Abschläge. Millionen von Menschen sind betroffen, bei denen vereinfacht gesagt, die Rentenversicherungspolicen angepasst wurden. Es wurde nicht eine Kleinigkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert – es wurde das Renteneintrittsalter verändert. Die Bürger haben im Vertrauen auf eine Staatliche Rente ihre private Altersvorsorge auf die errechnete Rentenlücke abgestimmt. Die Sparquote wurde dementsprechend angepasst. Wer weiterhin mit . Geht man nämlich weiterhin mit 65 in Rente geht, der muss mit Abzügen in Höhe von 7,2 Prozent leben – und das sogar bis zum Tod garantiert.
Die Diskussion, dass die Wirtschaft die Arbeitnehmer in Zukunft benötigt mag richtig sein. Aber was hat dies mit der Rente mit 67 zu tun? Jedem Arbeitnehmer ist es heute auch schon möglich länger zu arbeiten. Es gibt kein Arbeitsverbot, dass dem Rentner untersagt sich zur Rente etwas hinzuzuverdienen. Wenn die Wirtschaft in 20 oder 30 Jahren auf ältere Arbeitskräfte angewiesen sein sollte, dann können die Unternehmen die benötigten Arbeitnehmer am Rentner- und Pensionärsmarkt einkaufen. So funktioniert Marktwirtschaft. Wenn der Faktor Arbeit knapp ist, dann muss dieser teuer eingekauft werden. Durch die Einführung der Rente mit 67 stünden die Arbeitnehmer aber zwei Jahre länger im Dienste der Wirtschaft – zu „normalen“ Konditionen. Die Einnahmen in der Rentenkasse steigen und die Problematik, dass mehr Rentner von immer weniger sozialversicherungspflichtigen Plätzen getragen werden müssen, verschiebt sich um ein paar Jahre nach hinten.
Ist es die Aufgabe der Politik Arbeitskräfte der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen? In gewissem Maße ja, aber ist es dann nicht auch Aufagbe der Politik für die Arbeitskräfte etwas auszuhandeln? Bisher ist es ein einseitiges Geschäft, bei dem die Seite der Arbeitnehmerseite klar benachteiligt wird.
Ich erwarte von unseren Politikern, dass diese nicht einseitig verhandeln. Ich erwarte, dass wenn ich länger arbeiten soll, meine Lebenszeit dem Staat zur Verfügung stelle, ich davon auch profitiere. Die Staatliche Rente, die mir als Mitt-Dreißiger in 35 bis 40 Jahren zur Verfügung gestellt wird, wird so minimal sein, dass ich meinen Lebensstandard nicht halten kann. Vielleicht wird es sogar zu knapp sein, um davon zu leben. Die junge Bevölkerung wird mehrfach belastet. Wir müssen privat für unsere Altersvorsorge aufkommen, da die staatlichen Systeme versagen werden. Dieses Geld fehlt dann in den jüngeren Jahren um sich ein Leben aufzubauen. Hinzu kommt, dass wir länger arbeiten müssen – nicht weil wir gebraucht werden, sondern weil das System Rente noch schneller zusammenbricht. Der sogenannte Generationenvertrag, den keiner je gesehen oder unterschrieben hat ist keine faire und schöne Aussicht, oder?
Tags: Abschläge, Generationenvertrag, Rente mit 67, Rentenabschlag