Was ist mit Minijobbern?
Ganz einfach: Bei 400-Eurojobs zahlt die Abgaben nur der Arbeitgeber. Der Minijobber muss im Normalfall weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Momentan zahlt ein Arbeitgeber 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag. Wenn Sie als Arbeitnehmer gleiche Ansprüche erwerben wollen, so können Sie den Betrag freiwillig auf 19,9 % aufstocken. Dies ist nicht nur für die spätere Altersrente interessant.  (Fausregel 1 Jahr 400 Euro Job = 4.25 mtl. Altersrente, Stand 2010)
Wer freiwillig aufstockt profitiert vor allem von vollen Rehabilitationsleistungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrente.

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