Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die sich mindestens einer dieser Gruppen zuordnen können:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung von Landwirten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • Arbeitslosengeld II-Empfänger
  • nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen (Pflege im Haushalt)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig BEschäftigte unter der Voraussetzung, dass der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
  • Bezieher von Vorruhestandentgeld, soweit diese vorher auch pglichtversichert waren
  • Beamte, Richter und Soldaten, wenn ihnen eine beamtenrechtliche oder eine beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird
  • Amtsträger
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • Kindererziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

Mittelbar zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören Ehepartner aller zulagenberechtigten Personen, wenn diese nicht dauernd getrennt leben und uneingeschränkt steuerpflichtig sind.

Nicht förderberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Altersrentner
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker)
  • Bezieher einer Rente wegen teilw. verminderter Erwerbsfähigkeit
  • nicht rentenversicherungspflichtige Studenten

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admin on April 11th, 2010

Und was ist mit Haushaltsjobs?
Hierunter versteht man 400 Euro-Jobs, die in einem Haushalt durchgeführt werden – d.h. hier dürfen auch nur haushaltsnahe Tätigkeiten ausgeführt werden. Hier zahlt der arbeitgebende Haushalt 5 % (Stand 2010)
an die Minijobzentrale.

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admin on April 11th, 2010

Was ist mit einem Gleitzonenjob?
Hierunter fallen Jobs, deren Einkommen zwischen 401 und 800 Euro liegen. HIer wird der Rentenbeitrag progressiv ermittelt. Der Arbeitnehmer zahlt so weniger Abgaben,
als bei einem vollem Einkommen, erhält also mehr Netto. Auch Gleitzonenjobber erhalten die Möglichkeit,  den vollen Rentensatz zu zahlen.

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admin on April 11th, 2010

Was ist mit Minijobbern?
Ganz einfach: Bei 400-Eurojobs zahlt die Abgaben nur der Arbeitgeber. Der Minijobber muss im Normalfall weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Momentan zahlt ein Arbeitgeber 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag. Wenn Sie als Arbeitnehmer gleiche Ansprüche erwerben wollen, so können Sie den Betrag freiwillig auf 19,9 % aufstocken. Dies ist nicht nur für die spätere Altersrente interessant.  (Fausregel 1 Jahr 400 Euro Job = 4.25 mtl. Altersrente, Stand 2010)
Wer freiwillig aufstockt profitiert vor allem von vollen Rehabilitationsleistungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrente.

In der Deutschen Rentenversicherung sind versichert:
– Grundsätzlich alle Arbeitnehmer
– Bestimmte Gruppen von Selbständigen
– Eltern während der Zeiten für die Kindererziehung
– Wehr- und Zivildienstleistende
– Personen die Unterhaltsersatzleistungen beziehen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
– Behinderte in anerkannten Werkstätten
Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung angemeldet hat wird ein Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Momentan liegt der Rentenbeitrag bei 19,9 % vom Bruttogehalt, wobei dieser hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen ist. Der Rentenbeitrag wird über die Krankenkasse eingezogen. Damit die Zahlung beim Arbeitnehmer nicht in Vergessenheit gerät, zahlt der Arbeitgeber den Gesamtbetrag.

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admin on März 10th, 2010

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Sozialversicherungssystem zur finanziellen Absicherung im Alter.  Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung auf Grundlage des 6. Buches des Sozialgesetzbuches getragen.  Grundsätzlich sind 3 verschiedene Bereiche durch die gesetzliche Rentenversicherung versichert:

  1. Alter
  2. verminderte Erwerbsfähigkeit
  3. Tod

Desweiteren erbringt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen im medizinischen Bereich und zur beruflichen Rehabilitation.

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