admin on Mai 23rd, 2010

Der größte Posten im Bundeshaushalt im Jahr 2010 ist nach Planungen der für Arbeit und Soziales. Bundesarbeitsministerin Urusla von der Leyen wird dieses Jahr nach Planungen rund 143 Milliarden Euro ausgeben. Dies sind ca. 15 Milliarden mehr als noch 2009 und macht 45 % des gesamten Haushaltes aus.  Rund 80 Milliarden werden an die Rentenkasse überwiesen. Das ist doppeltso viel, wie für die Erwerbslosen in Deutschland ausgegeben wird.

Da Europa momentan mitten in der Wirtschaftskrise steckt, überlegt man sich, wo überall Geld eingespart werden kann. Hier könnte es auch an die Rentenkasse geben. Die Große Koalition führte in 2009 die sogenannte Rentengarantie ein. Bis dahin waren die Renten an die Löhne gekoppelt. Wenn die Löhne sanken, haben auch die Rentner weniger bekommen. Diese Garantie könnte rückgängig gemacht werden. Dies soll nach Berechnungen Einsparungen bis zu 10 Milliarden Euro ausmachen.

Fraglich ist, ob sich wirklich ein Politiker traut an die Rente zu gehen, denn immerhin geht es hier um ca. 20 Millionen Wählerstimmen.

admin on Mai 16th, 2010

Gerade in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten, fragen sich viele, wie sich eine Inflation auf die Altersvorsorge auswirken könnte. Wie sich die Inflation genau auswirkt, wird man später sehen – aber man kann trotzdem schoneiniges erahnen:

Gesetzliche Rentenversicherung
Bei der gesetzlichen Rente wirkt sich eine normale Inflation nicht gleich dramatisch aus. Grundsätzlich steigen bei einer Inflation die Löhne und Gehälter, so dass im gleichen Maß auch die Einnahmen in der Rentenkasse ansteigen. Nachteilig ist, dass in der Auszhalphase das Geld weniger Wert ist und somit die reale Kaufkraft fallen wird.

Riesterrente
Bei der Riesterrente sind die eingezahlten Beträge sowie die staatlichen Zuschüsse garantiert. Das heißt, dass der Sparer sich keine Sorgen machen muss, dass seine eingezahlten Beiträge verloren gehen. Bei Riester-Banksparplänen, profitiuert der Sparer im Normalfall vom steigenden Zinsniveau in einer Inflation. Das eingezahlte Kapital wird dann mit einem hören Zinssatz verzinst. Bei Riester-Sparplänen, die auf Fonds oder Aktien basieren, ist diese Faustregel nicht anzuwenden. Hier kommt es darauf an, wie die Wirtschaft die Inflation und Wirtschaftskrise „verkraftet“. Aber auch hier gilt die Riestergarantie der eingeazhlten Beiträge.

Immobilie
Die Immobilie wird von vielen Anlegern als optimale Altersvorsorge gesehen. Entweder die selbstgenutze Immobilie. So kann man im Alter „mietfrei“ wohnen und die „eigentliche Rente“ kann man zum tägliche Leben verwenden. Hierbei sollte man jedoch bedenken, dass eine Immobilie häufige Ersatzinvestitionen bedarf. Im Schnitt muß das Dach alle 30 Jahre neu eingedeckt werden, eine Heizungsanlage sollte im Schnitt auch alle 15-20 Jahre ausgetauscht werden.
Wird eine Immobilie zu Vermietungszwecken angeschafft, so muss man sich nicht nur um Ersatzinvestitionen kümmern, sondern trägt auch das Vermietungsrisiko. Ist die Immobilie immer vermietet? Kann ich mir die Immobilie auch leisten, wenn sie drei bis veir Monate leer steht?
Eine Immobilie ist sicherlich eine wertbeständige Investition, dennoch sollte man jetzt auf Grund der Wirtschaftskrise keine Schnellschüsse wagen. Die „Angst“ vor einer Inflation, ist ein schlechter Kaufberater für eine Immobilie.

admin on April 29th, 2010

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente sind dann erfüllt, wenn man mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zusätzlich muß man in den letzten drei Jahren vor Antritt der Erwerbsminderungsrente die Pflichtbeiträge eingezalt haben. Nun muß medizinisch festgestellt worden sein, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine volle Erwerbsminderungsrente liegt immer dann vor, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.  Teilweise erwerbsgemindert ist man immer dann, wenn man weniger als 6 aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Bei der teilweisen Erwerbsminderung erhält man nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Allerdings erhält man die Möglichkeit zur Rente noch etwas dazuzuverdienen. Ein Hinzuverdienst bis zu 400 Euro ist immer rentenunschädlich. Beträge darüber können mit Ihren Ansprüchen verrechnet werden. Wenden Sie sich vor Antritt der Arbeit an Ihren Rententräger.

Wichtig zu wissen: Die Erwerbsminderungsrente wird immer befristet gewährt. Der Rententräger prüft dann regelmäßig, ob die Erwerbseinschränkung weiterhin vorliegt.

admin on April 19th, 2010

Der Blog beschäftigt sich mit Themen rund um die Rente. Alle Informationen beruhen auf eigener Recherche. Die Inhalte der Seiten sollen lediglich zur Information dienen. Ich habe mir viel Mühe gegeben nur korrekte Informationen von vertrauenswürdigen Quellen zu nutzen. Dennoch kann dieser Blog nicht das umfassende Thema der Rente 100 prozentig richtig wieder geben. Für die Richtigkeit der Information wird keine Haftung übernommen.

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Tobias Weber
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admin on April 19th, 2010

Eine private Rentenversicherung ist eine Altersvorsorge, der meist ein Versicherungsvertrag zu Grunde liegt. Die Versicherung zahlt zum vereinbarten Zeitpunkt – meist dem Rentenzeitpunkt – eine festgesetzte monatliche Rate. Sollte der Vertragsinhaber kurz nach Rentenantritt versterben, so bekommen die Angehörigen die Rente für die Rentengarantiezeit ausgezahlt.

Bis zum Jahr 2005 waren die Prämien als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Dies ist mittlerweile nicht mehr möglich.

Die Beiträge der privaten Rentenversicherung werden in der Ansparphase nicht besteuert. Die Kapitalauszahlung einer Rentenversicherung ist zu 100 % steuerpflichtig.

Wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr stattfindet und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre betrug, wird der Ertragsanteil der Rentenversicherung nur mit 50 % besteuert.

Beispiel: Mit 60 Jahren erhalten Sie eine Auszahlung über 60.000 Euro aus Ihrer Rentenversicherung. Sie haben im Laufe der Jahre 20.000 Euro an Beiträgen dafür entrichtet. Somit ist die Differenz 40.000 Euro. Hiervon wird die Hälfte angesetzt, welche dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.

Monatliche Leistungen aus der Rentenversicherung werden bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren mit 18 % besteuert. Beispiel: Wenn Sie nach dem 65 Lebensjahr monatliche Leistungen aus eine privaten Rentenversicherung bekommen, so beträgt der Ertragsanteil 18%, also 90 Euro. Diese 90 Euro werden dann ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit ihrem persönlichen Steuersatz angerechnet.

admin on April 19th, 2010

Die Berechnung der Rente ist eigentlich recht simpel. Jeder Rentenversicherte erhält pro Jahr sogenannte Rentenpunkte. Der Durchschnittsverdiener erhält genau 1 Rentenpunkt. Wer mehr verdient bekommt dementsprechend mehr – und wer weniger verdient bekommt auch weniger Rentenpunkte. Mehr als zwei Rentenpunkte pro Jahr kann man nicht erhalten, da es eine Höchstgrenze zur Einzahlung in der Rentenkasse gibt. Beispiel, wer exakt 10 % mehr verdient, als der Durchschnittsverdiener, der erhält hierfür 1,1 Rentenpunkte.

Die Rentenpunkte werden auch Entgeldpunkte genannt.

Der Zugangsfaktor ist bei einem normalen Renteneintrittsalter 1. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, bekommt man 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Wer also ein Jahr früher in Rente dessen Zugangsfaktor beträgt 0,964. Er bekommt also weniger Rente.

Der Rentenartfaktor bestimmt die Rentenart. Bei der Altersrente beträgt dieser 1. Bei der Witwenrente 0,55 und bei der teilweisen Erwerbsminderung 0,5.

Der Rentenwert wird in der Rentenformel mit A bezeichnet. Dieser Wert wird jedes Jahr neu festgesetzt. Im Juli 2009 wurde dieser mit 27,20 Euro für Westdeutschland und 24,13 Euro für Ostdeutschland festgesetzt.

Beispiel:

Der Durchschnittsrenter (45 Jahre gearbeitet und immer genau im Durchschnitt verdient) erhält demnach:

E x Z x R x A

45 x 1 x 1 x 27,20 Euro = 1224 Euro Altersrente.

admin on April 16th, 2010

Im Januar 2010 meldete die Deutsche Rentenversicherung 24.000.000 Rentner in Deutscland. Dem standen laut Statistischem Bundesamt 40.000.000 Erwerbstätige gegenüber. Die Rentenkasse zahlte alleine im Januar 2010 18.000.000.000 Euro Rentenbezüge aus.

Die Zahl der Rentner bestehen vereinfacht aus 17 Millionen Altersrentner, 1,5 Millionen Rentner, die Erwerbsminderungsrente erhalten und 5,4 Millionen Menschen erhalten Witwen- oder Waisenrente.

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admin on April 15th, 2010

Im Baugewerbe gehen nach einer Auswertung der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes nur jeder fünfte Arbeitnehmer zum Renteneintrittsalter in den Ruhestand. Fast 50 % der im Baugewerbe arbeitenden Personen scheiden weit vor dem 65. Lebensjahr aus. Das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren und 2 Monaten. Dies geht natürlich mit größeren Abschlägen bei der Rente einher. Wer vorzeitig in Rente geht, erhält von der staatlichen Rentenversicherung im Schnitt nur 900 Euro.

Wenn die Rente mit 67 beschlossen wird, so werden die Abschläge für die im Bau tätigen Arbeitnehmer untragbar. Altersarmut ist vorprogrammiert. Da ist auch die Rentenbeihilfe von der „baueigenen Versorgungskasse“ in Höhe von rund 80 Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

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admin on April 13th, 2010

Sie können von Glück reden, wenn Sie bereits 2028 in Rente gehen können: Wenn es nach den Wünschen von Ursula von der Leyen geht, dann sollen sich jetzt die jüngeren Jahrgänge darauf vorbereiten erst mit 67 in Rente zu gehen. 2029 soll das erste Jahr sein, in dem man erst mit 67 in Rente gehen kann. Wer vorher geht, der muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat früher kostet es 0,3  Prozentpunkte. Schon heute gehen viele Arbeitnehmer früher in Rente, so dass diese auf durchschnittlich knapp 11 % ihrer monatlichen Bezüge verzichten. Dies wird man sich in Zukunft wohl kaum noch leisten können – es sei denn man hat privat vorgesorgt. In den wirtschaftlich unruhigen Zeiten, wird sich das aber nur eine geringe Zahl an  Arbeitnehmern leisten können. Eine heute 29 jährige Person müsste in einen Ratensparvertrag monatlich ca. 110 Euro einzahlen um mit 67 Jahren eine zusätzliche Rente von 300 Euro im Monat zu bekommen. In diesem Beispiel ist eine Rendite in der Anspar- und Auszahlungsphase von 4,5 % angenommen, das Kapital wird in der Auszahlphase nicht aufgebraucht und die angenommene Inflation beträgt nur 1%.  In diesem Beispiel sind nun viele Annahmen getroffen, die recht unrealistisch sind und einige Faktoren werden gar nicht betrachtet:

  • Eine angenommene Rendite von 4,5 % ist nicht immer erreichbar.
  • Die unterstellte Infaltion ist extrem niedrig, diese wird wesentlich höher ausfallen, dies bedeutet schlussendlich, dass die Kaufkraft des Geldes geringer wird: Sie werden heute mehr Waren für 300 Euro bekommen, als in 38 Jahren.
  • Die Steuer wird Ihren Zinsertrag weiter schmälern.
  • Die Gesetzgebung kann sich in den im Beispiel genannten 38 Jahren noch ändern, so dass ggf. ganz neue Steuer- und Abgabenmodelle entwickelt werden.

Sie sehen also, dass Ihre geplante Zusatzrente erstens schwer zu erreichen und zweitens im Alter gar nicht mehr so viel Wert ist.

Ursula von der Leyen ist übrigens am 08. Oktober 1958 geboren und wäre von der längeren Arbeitszeit sowieso nicht mehr betroffen. Und alle, die betroffen sind, bekommen ja die Möglichkeit durch die längere Lebensarbeitszeit mehr in die staatliche Rentenkasse einzuzahlen und natürlich auch mehr für die private Altersvorsorge zu sparen.

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Gerade ältere Arbeitnehmer haben in wirtschaftlich unruhigen Zeiten Angst um ihren Arbeitsplatz. Einige machen sich darüber Gedanken, ob Sie vorzeitig in Rente gehen sollen. Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch verliert man dann pro Monat, die man vorzeitig in Rente geht 0,3 Prozentpunkte  der Rentenansprüche. Diese Abschläge gelten in Deutschland lebenslang.

Rentenabschläge kann man vermindern oder verhindern, wenn man sich vorher bei der Rentenberatung informiert. 3 Optionen sollten Sie auf jeden Fall überprüfen:

  1. Arbeitslosengeld
    Ältere Arbeitnehmer haben häufig Anspruch auf volle 24 Monate Arbeitslosengeld. Vorteil hierbei ist, dass das Arbeitslosengeld I die spätere Rente weiterhin erhöht und somit Abschläge verringert. 24 Monate vorher in Rente zu gehen, heißt auf 7,2 Prozentpunkte seines Altersruhegeldes zu verzichten. Durch Arbeitslosigkeit kann der Abschlag reduziert werden.
  2. Krankengeld
    Eine ältere Arbeitnehmer sind krank oder chronisch krank und sehnen sich den Ruhestand herbei. Hierfür ist dann die Krankenversicherung zuständig, die bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlt. Dies schont später ihren Geldbeutel. Der Bezug von Krankengeld reduziert die späteren Abschläge.
  3. Anerkennung einer Behinderung
    Wer im Alter schwer krank ist und eine Behinderung geltend machen kann, der sollte beim VErsorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen.  Dies bringt folgende Vorteile: Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber können erst mit „Zustimmung“ des Integrationsamtes eine Kündigung aussprechen. Zusätzlich haben Schwerbehinderte einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Somit ist der Arbeitsplatz sicherer und die Rentenzahlungen auch!

Immer weider hört man in der heutigen Zeit von Politikern unterschiedlicher Parteien, dass das Renteneintrittsalter erhöht werden soll. Da schon heute viele Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Abschläge in Kauf nehmen, wird die Höhe der Abschläge mit Ausweitung der normalen Arbeitsjahre größer. Schon heute nehmen „Frührentner“ knapp 11 % Rentenkürzung in Kauf. Rechnen Sie mal, wie hoch der Abschlag ist, wenn Sie mit 63 in Rente gehen wollen, aber eigentlich bis 67 arbeiten sollten.

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