Die Riesterrente wurde mit der Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt. Im Volksmund hört man des öferen etwas von „riestern“ – aber was ist das? Grundsätzlich ist die Riesterrentre eine private Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: Die Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft, was für den Riester-Sparer günstiger ist. Das bedeutet aber auch, dass für diese Überprüfung ein Antrag für die Altersvorsorgezulage gestellt werden muss und wenn der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, dem Finanzamt eine Steuererklärung vorliegen muss. Wenn die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht beantragt wird, so verfällt der Anspruch. Wer die staatliche Förderung bekommen möchte, muss zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören:
Die Altersvorsorgezulage besteht aus Grund- und Kinderzulage:
Jahr | jährliche
Grundzulage pro Person |
jährliche
Kinderzulage pro Kind |
---|---|---|
2002/ 2003 | 38 Euro | 46 Euro |
2004/ 2005 | 76 Euro | 92 Euro |
2006/ 2007 | 114 Euro | 138 Euro |
ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro (300 Euro) |
Ehepaare können keinen gemeinsamen Riestervertrag abschliessen. Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das es Kindergeld bezogen wird. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten muss der Mindesteigenbeitrag in das Riesterprodukt gezahlt werden. Dieser ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres.
erforderlicher
Mindestbeitrag |
höchstens
jedoch pro Jahr |
|
---|---|---|
2002/03 | 1 % | 525 Euro |
ab 2004 | 2 % | 1050 Euro |
ab 2006 | 3 % | 1575 Euro |
ab 2008 | 4 % | 2100 Euro |
Sockelbetrag
pro Arbeitnehmer |
ohne Kind | ein Kind | zwei Kinder |
---|---|---|---|
2002 bis 2004 | 45 Euro pro Jahr | 38 Euro pro Jahr | 30 Euro pro Jahr |
seit 2005 | 60 Euro pro Jahr |
Wenn man weniger in den Riestervertrag einzahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Wer also ab 2008 die Riesterzulage bekommen will, der muss mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen. Um die Höchstförderung zu erhalten muss man 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzgl. der errechneten Zulagen einzahlen.
Für Berufseinsteiger gibt es noch einen Einsteigerbonus von 200 Euro, wenn der Berufseinsteiger das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat udn unmittelbar zulagenberechtigt ist.
Wer einen Riestervertrag abschließen möchte kann zwischen diversen Produkten auswählen. Die Zeitschrift Finanztest bietet hier eine sehr attraktive Übersicht.