Verschiedene Leiharbeitsfirmen haben mit der christlichen Leiharbeitergewerkschaft (CGZP) Flächentarife zu unangemessen niedrigen Löhnen geschlossen, die mittlerweile von verschiedenen Gerichten für nichtig erklärt wurden. Wenn dieses Urteil auch in der folgenden Instanz bestätigt wird, dann stünde den Leiharbeitern der gleiche Lohn zu, den Festangestellte auch bekommen. Die Rentenkasse kann die Differenz zwischen Niedriglohn und Regellohn rückwirkend einfordern.

Für die Jahre 2003 und 2005 hat die gesetzliche Rentenversicherung laut Focus bereits auf die Rückforderung verzichtet und somit rund 1,2 Mrd. Euro verfallen lassen. Die Rentenkasse könnte selbst bei einem schwebenden Verfahren Änderungsbescheide erlassen und sich so den Anspruch sichern. Bisher ist aber nichts passiert. Arbeitsrechtsexperte Professor Peter Schüren hat verlauten lassen, dass es bei einer vorsichtigen Schätzung um 2 – 3 Mrd. Euro gehe.

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