Personen, die in der Rentenversicherung versichert sindDie gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Grundsätzlich darf jeder in die Rentenversicherung beitreten. Es gibt sogenannte Pflichtversicherte und freiwillige Beitragszahler. Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung und kann nicht gekündigt werden. Rentenpflichtversichert sind:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Auszubildene
  • Handwerker
  • Selbständige (auch auf Antrag)
  • Künstler und Publizisten
  • Kindererziehende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Sozialleistungsempfänger (z.B. Harz 4)

Von der Pflichtversicherung ausgenommen sind Beschäftigte, die den Schutz der Rentenversicherung nicht benötigen oder die durch ähnliche Einrichtungen geschützt sind. Dies sind z.B.:

  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Beschäftigte von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung

Freiwillig kann jeder der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Die einzige Ausnahme sind Beamte und gleichgestellte Beschäftigte. Sie können nur freiwillige Beträge zahlen, wenn sie eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren „hinter sich haben“.

Versicherungsfrei sind folgende Gruppen (ggf. Antrag erforderlich):

  • Minijobber mit einem maximalen Verdienst von 400 Euro
  • Studierende, die ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum abvsolvieren und deren Praktikumsentgelt weniger als 400 Euro beträgt
  • Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen.

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