Wer Wehr- oder Ersatzdienst leistet, der erhalt für diese Zeit auch Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Beitragszeit wird folgendes angerechnet:

  • Der Grundwehrdienst
  • Wehrübungen
  • Freiwilliger Wehrdienst zu einer Verwendung im Ausland (max. 7 Monate)
  • Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst nach dem Grundwehrdienst

Ab Antritt des Wehr- oder Ersatzdienstes bis zum Entlassungstag werden alle Tage als Beitragszeit der Rentenversicherung angerechnet. Wenn Dienstzeiten unterbrochen werden und kein Sold gezahlt wird, dann sammelt man auch keine „Rentenpunkte“. Auch die vorzeitige Entlassung, bei der kein Sold mehr gezahlt wird, wird dem Rentenkonto nicht gutgeschrieben. Dies kann z.B. mit der Aufnahme eines Studiums geschehen. Auch, wer aus dem Wehrdienst „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat wird, bekommt keine Gutschriften auf dem Rentenkonto.

Wird man zu einer Wehrübung gerufen, dann zahlt meistens der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Somit werden dann auch weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn für diese Zeit zahlt, so muss eine Verdienstausfallentschädigung bei der Unterhaltssicherungsbehörde beantragt werden. Dann werden die Rentenversicherungsbeiträge vom Staat übernommen. Ist man Selbständig, so muss man aus eigenem Vermögen für die Rentenversicherungsbeiträge aufkommen.

Wer Zivildienst in den folgenden Organisationen leistet, der ist nicht rentenversichert:

  • Aktion Sühnezeichen
  • Service Circle Internationals
  • Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz
  • ein sechsjähriger Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz, für Dienstzeiten ab 1. Dezember 2010 ein vierjähriger Dienst

Wer ein freiwilliges oder solziales Jahr leistet, ist als Arbeitnehmer eingestuft und damit rentenversicherungspflichtig. Der Träger der Einrichtung muss Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe einzahlen.

In die Rentenversicherung werden bei Wehr- oder Ersatzdienstleistenden nicht die monatlichen Bezüge (Sold) herangezogen, sondern 60 Prozent der fiktiven Durchschnittsrente. Im Jahr 2010 sind dies 60 Prozent von 2.555 Euro in den alten Bundesländern und 2. 170 Euro in den neuen Bundesländern. Nicht der Wohnort des Wehr- oder Ersatzdienstleistenden ist ausschlaggebend, sondern die Dienst- oder Einsatzstelle.

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