Wenn man ein Kind bekommt so sollen Rentenversicherungsbeiträge zumindest teilweise ausgeglichen werden. So wirken sich Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente günstig aus. Mutter oder Vater bekommen die ersten 3 Jahre der Kindererziehung auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Für Geburten vor 1992 wird nur das erste Jahr der Kindererziehung gutgeschrieben. Für 3 Jahre Kindererziehungszeit gibt es heute (Stand 2010) rund 79 Euro mehr Rente, in den neuen Bundesländern rund 70 Euro. Bei mehreren Kindern werden die Zeiten einfach addiert. 4 Kinder erhöhen demnach die Rente um 316 Euro in den alten BUndesländern und um 280 Euro in den neuen Bundesländern. Dies ist unabhängig von der Ausführung einer Erwerbstätigkeit.  Sie bekommen neben den Beiträgen aus ihrem Arbeitslohn zusätzlich die Kindererziehungszeit für ihre
spätere Rente gutgeschrieben, sofern sie die Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 5.500 Euro (in den neuen Bundesländern 4.650 Euro)  nicht überschreiten.

Die Kindereziehungszeit wird immer dem Elternteil gutgeschrieben, der das Kind erzogen hat. Erziehen Vater und Mutter das Kind gemeinsam, so wird die Erzeihungszeit der Mutter gutgeschrieben. Erklären die Eltern, dass die Zeit dem Vater zugeordnet werden soll, dann ist dies natürlich auch möglich. Diese Erklärung kann allerdings nicht rückwirkend erfolgen.

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