Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente sind dann erfüllt, wenn man mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zusätzlich muß man in den letzten drei Jahren vor Antritt der Erwerbsminderungsrente die Pflichtbeiträge eingezalt haben. Nun muß medizinisch festgestellt worden sein, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine volle Erwerbsminderungsrente liegt immer dann vor, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.  Teilweise erwerbsgemindert ist man immer dann, wenn man weniger als 6 aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Bei der teilweisen Erwerbsminderung erhält man nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Allerdings erhält man die Möglichkeit zur Rente noch etwas dazuzuverdienen. Ein Hinzuverdienst bis zu 400 Euro ist immer rentenunschädlich. Beträge darüber können mit Ihren Ansprüchen verrechnet werden. Wenden Sie sich vor Antritt der Arbeit an Ihren Rententräger.

Wichtig zu wissen: Die Erwerbsminderungsrente wird immer befristet gewährt. Der Rententräger prüft dann regelmäßig, ob die Erwerbseinschränkung weiterhin vorliegt.

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