Das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisiert in einer Studie bereits im Dezember 2007 einige Punkte in der Riesterrente. So sei die Riesterrente eine versteckte Subventionierung der Versicherungsbranche. Dies beschreibt der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Publizist Diplom-Volkswirt Albrecht Müller auch in seinem Artikel „Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach“Die Sparneigung bei Haushalten mit geringem Einkommen sei nicht existent oder sehr klein. Hinzu zeigt die Studie, dass für einen Riestervertrag häufig andere Sparformen abgebaut werden. Auch im Januar 2010 hatte sich die Lage noch nicht geändert. Erst 37 Prozent der Berechtigten haben laut DIW erst eine Riesterrente abgeschlossen. Das DIW spricht sich deshalb für eine „systematische Überprüfung der Riester-Rente“ aus.

Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Kritikpunkten. Der Banksparplan habe am wenigsten Risiko und die geringsten Gebühren. Dennoch werde er am seltensten von Banken und Sparkassen verkauft. PlusMinus (Sendung der ARD) zeigte in einer Sendung, dass sich die Riesterrente nur dann lohne, wenn man auch über 700 Euro staatliche Rente bekommt. Ansonsten wird die Riesterrente später auf die Grundsicherung angerechnet.Für diejenigen sei die Riesterrente dann ein Verlustgeschäft.

Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Somit sind die Einkünfte der Riesterrente  im Rentenalter in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen (abzüglich Freibeträge). Dafür dürfen die Aufwendungen für den Erwerb der Rente als Sonderausgabenabzug (Für Beiträge zur Basisversorgung wird der Sonderausgabenabzug schrittweise erhöht. Bis 2025 sind maximal 20.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 40.000 Euro als Sonderausgabe zu berücksichtigen. 2005 betrug der Höchstbetrag 60 Prozent der Aufwendungen und maximal 60 Prozent von 20.000 bzw. 40.000 Euro. Er steigt in jedem Jahr um 2 Prozentpunkte an. Im Gegenzug zu diesem erweiterten Sonderausgabenabzug sind die Renten in der Auszahlungsphase ganz oder teilweise zu versteuern.) geltend gemacht werden.

In der Einzahlungsphase fallen auf die Sparbeiträge Sozialversicherungsbeiträge an. Wer nun noch freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, der muss nach heutiger Rechtslage auch im Rentenalter auf die Reisterrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten.

Wer früh stirbt, für den ist die Riesterrente ein Minusgeschäft – das hat Dr. Klaus Jaeger in einer Musterrechnung heruasgefunden. Man müsse mindestens 92 Jahre alt werden, wenn man eine Riesterrente mit 30 Jahren abschliesse um alle eingezahlen Beiträge wieder zu erhalten. Tatsächlich sei die Lebenserwartung in Deutschland aber bei 78 Jahren.

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