Die Änderungen zur Rente für das folgende Jahr kurz zusammengefasst:

Mütterrente
Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Das macht ca. 28 Euro mehr Rente im Westen und 26 Euro im Osten.

Abschlagsfrei in Rente mit 63 Jahren
Wer volle 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, der soll auch schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Hierbei werden sogar Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Hierbei gibt es jedoch Einschränkungen: Beamte profitieren hiervon nicht und die Grenze wird parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalter steigen.

Verschiebung der Zurechnungszeit
Arbeitnehmer, die schwer krank werden und arbeitsunfähig sind, sollen mehr Geld bekommen als bisher. Die Zurechungszeit wird von 60 auf 62 Jahre verschoben. Die hat die Wirkung, dass Betroffene mehr Geld bekommen – nämlich als ob sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung eingezahlt hätten.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird nach oben angehoben. Arbeitnehmer im Westen sind bei Einkünften von über 5.950 Euro von Abgaben befreit – im Osten wird die Grenze auf 5.000 Euro angehoben. Die macht eine Erhöhung um 150 Euro für West-Arbeitnehmer und 100 Euro für Ost-Arbeitnehmer aus. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7300 Euro im Monat (West) und 6150 Euro im Monat (Ost).