Siet Einführung der Abgeltungssteuer müssen Kapitalerträge mit 25 Prozent besteuert  werden. Hinzu kommt dann noch der Solidaritätsbeitrag sowie die Kirchensteuer. Aus 100 Euro Zinsen können dann nur noch 73 Euro werden – der Staat verdient halt mit.

Riestersparpläne sind hiervon bislang noch ausgenommen – auch wenn man die staatliche Förderung nicht bekommt, oder den Sparvertrag „überzahlt/überspart“. Für zertifizierte Riester-Rentenverträge fällt in der Ansparphase keine Abgeltungssteuer an – selbst dann nicht, wenn die Freibeträge (1.602 Euro für Verheiratete und 801 Euro für Alleinstehende) schon voll ausgeschöpft sind.

In der Auszahlungsphase beteiligt sich der Staat jedoch an den Gewinnen des Riestersparvertrags: Wenn der Anleger mindestens 60 Jahre alt ist – und der Vertrag mindestens 12 Jahre so wird bei der Variant der Einmalauszahlung die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Im Normalfall ist der Steuersatz im Rentenalter aber weitaus geringer, als zur Zeit, wo man noch arbeitet.

Wählt der Riestersparer die Rentenzahlungsvariante, so ist die Steuerhöhe vom Renteneintrittsalter abhängig. Bei einem 65 Jährigen sind von einer Rente von 1.000 Euro nur 180 Euro zu versteuern – wobei hier die Freibeträge noch nicht berücksichtigt sind.

Für jüngere Riestersparer verschiebt sich die Steuerhöhe entsprechend nach hinten, da die Rente mit 67 eingeführt werden soll. Das heißt, wer seinen Riestersparvertrag auf 60 Jahre kalkuliert hat, muss demnach auch mehr Steuern bezahlen.

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