Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann man Steuern sparen. Hierbei kann man als Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes im Rahmen einer Direktversicherung in eine private Renten- oder Lebensversicherung fließen  lassen. Im Fachjargon nennt man das Entgeltumwandlung. Der Versicherungsbeitrag, den man direkt vom Gehalt bezahlt, muss nicht versteuert werden und es fallen auf diesen Anteil keine Sozialabgaben. Zwei Vorteile für den Sparer: Erstens zahlt man weniger Steuern, zweitens sorgt man für den Altersruhestand vor.

Tags: ,

Schreibe einen Kommentar