Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn man seinen Beruf wechseln möchte, gekündigt wird, oder selbst kündigt? Der Gesetzgeber hat hier eine klare Regelung getroffen: Die Versorgungszusagen des Arbeitgebers bleiben auch dann erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Es sind jedoch zwei Bedingungen zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss mindestens fünf Jahre in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben und 30 Jahre alt sein. So bleiben die Ansprüche aus dem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge erhalten.

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