Eine private Rentenversicherung ist eine Altersvorsorge, der meist ein Versicherungsvertrag zu Grunde liegt. Die Versicherung zahlt zum vereinbarten Zeitpunkt – meist dem Rentenzeitpunkt – eine festgesetzte monatliche Rate. Sollte der Vertragsinhaber kurz nach Rentenantritt versterben, so bekommen die Angehörigen die Rente für die Rentengarantiezeit ausgezahlt.

Bis zum Jahr 2005 waren die Prämien als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Dies ist mittlerweile nicht mehr möglich.

Die Beiträge der privaten Rentenversicherung werden in der Ansparphase nicht besteuert. Die Kapitalauszahlung einer Rentenversicherung ist zu 100 % steuerpflichtig.

Wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr stattfindet und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre betrug, wird der Ertragsanteil der Rentenversicherung nur mit 50 % besteuert.

Beispiel: Mit 60 Jahren erhalten Sie eine Auszahlung über 60.000 Euro aus Ihrer Rentenversicherung. Sie haben im Laufe der Jahre 20.000 Euro an Beiträgen dafür entrichtet. Somit ist die Differenz 40.000 Euro. Hiervon wird die Hälfte angesetzt, welche dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.

Monatliche Leistungen aus der Rentenversicherung werden bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren mit 18 % besteuert. Beispiel: Wenn Sie nach dem 65 Lebensjahr monatliche Leistungen aus eine privaten Rentenversicherung bekommen, so beträgt der Ertragsanteil 18%, also 90 Euro. Diese 90 Euro werden dann ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit ihrem persönlichen Steuersatz angerechnet.

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