admin on August 10th, 2010

Wenn man ein Kind bekommt so sollen Rentenversicherungsbeiträge zumindest teilweise ausgeglichen werden. So wirken sich Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente günstig aus. Mutter oder Vater bekommen die ersten 3 Jahre der Kindererziehung auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Für Geburten vor 1992 wird nur das erste Jahr der Kindererziehung gutgeschrieben. Für 3 Jahre Kindererziehungszeit gibt es heute (Stand 2010) rund 79 Euro mehr Rente, in den neuen Bundesländern rund 70 Euro. Bei mehreren Kindern werden die Zeiten einfach addiert. 4 Kinder erhöhen demnach die Rente um 316 Euro in den alten BUndesländern und um 280 Euro in den neuen Bundesländern. Dies ist unabhängig von der Ausführung einer Erwerbstätigkeit.  Sie bekommen neben den Beiträgen aus ihrem Arbeitslohn zusätzlich die Kindererziehungszeit für ihre
spätere Rente gutgeschrieben, sofern sie die Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 5.500 Euro (in den neuen Bundesländern 4.650 Euro)  nicht überschreiten.

Die Kindereziehungszeit wird immer dem Elternteil gutgeschrieben, der das Kind erzogen hat. Erziehen Vater und Mutter das Kind gemeinsam, so wird die Erzeihungszeit der Mutter gutgeschrieben. Erklären die Eltern, dass die Zeit dem Vater zugeordnet werden soll, dann ist dies natürlich auch möglich. Diese Erklärung kann allerdings nicht rückwirkend erfolgen.

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admin on August 9th, 2010

Die SPD will die Rente mit 67 solange aussetzen, bis ein größerer Anteil älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich auch Beschäftigung findet. SPD-Parteivize Olaf Scholz will so den internen Streit in der Partei möglichst kleinhalten. Eine Quote wird bisher nicht genannt. Am 22. August will die Parteispitze in Klausur gehen, denn am 23. August hat die SPD ihren Gewerksschaftsrat einberufen, der größter Feind der Rente mit 67 ist.

Kurzinfo und Kommentar von Tobias Weber, Quelle Focus

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admin on August 6th, 2010

Wenn Ehen getrennt werden, so wirkt sich dies auch auf die Rente aus. Das deutsche Familienrecht geht davon aus, dass Versorgungsanrechte in der Ehe, oder in der eingetragenen Lebensgemeinschaft, gemeinsam erworben werden. Bei einer Scheidung sind diese dann auch gleichmäßig aufzuteilen.In den Versorgungsausgleich zählen folgende Anwartschaften:

  • Beamtenversorgung
  • berufsständischen Versorgung
  • betrieblichen Altersvorsorge
  • privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge

Grundsätzlich werden auch folgende Anrechte ausgeglichen:

  • durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden sind
  • der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und
  • in der Regel auf eine Rente gerichtet sind.

Das Versorgungsausgleichsverfahren findet zusammen mit der Scheidung statt. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann in vier verschiedenen Varianten erfolgen:

  1. Interne Teilung
    Jeder Ehepartner gibt die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Anteile an den anderen Partner ab.
  2. Externe Teilung
    Die ausgleichsberechtigte Person muss bei der externen Teilung die gewünschte Zielversorgung vorgeben. Die ausgleichsberechtigte Person legt dabei den Zielversorgungsträger fest, an den bei der externen Teilung der Ausgleichswert z. B. zur Erhöhung einer bereits bestehenden Anwartschaft überwiesen werden soll.
  3. Ausschluss der Versorgungsausgleichs
    Dauert die Ehe weniger als drei Jahre, so findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei statt. Auch bei Geringfügigkeit oder geringer Differenz kann auf den Ausgleich verzichtet werden. Vereinbarungen zwischen den Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Diese Vereinbarungen sollten notariell beurkundet sein.
  4. Schuldrechtlicher Ausgleich
    Vom Schuldrechtlichen Ausgleich ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht betroffen.

Ein Versorgungsausgleich hat zur Folge, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte Anrechte verliert, der empfangende Ehegatte hinzugewinnt. Damit wirkt sich der Versorgungsausgleich später auf die Rente entweder erhöhend oder vermindernd aus!

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admin on August 3rd, 2010

Viele Rentner erhalten eine so geringe Rente, dass sie davon nicht leben können. Aus Angst vor Behördengängen, als Bittsteller da zu stehn, oder dass die Kommunen das ausgezahlte Geld bei den eigenen Kindern zurückholen, beantragen viele ältere Menschen die Grunsicherung nicht.

Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung, die im Jahr 2003 eingeführt wurde. Die Grundlage für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Grundsicherungsgesetz. (vgl. neue Sozialgesetzbuch XII (SGB XII ))
Die Grundsicherung wird durch Sozialämter der Kreise und kreisfreie Städte oder durch überregionale Leistungsträger ausgezahlt.

Ziel der Grundsicherung ist es den grundlegenden Bedraf zu Leben zu sichern. Hierzu zählen:

  • notwendiger Lebensunterhalt: HIer wird der Sozialhilferegelsatz zu Grund gelegt. Grundsätzlich können diesen die Bundesländer eigenständig festlegen. Der bundeseinheitliche Regelsatz beträgt z.B. in 2009 für Alleinstehende 359 Euro.
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung: Für die Unterkunft werden die tatsächlichen Kosten erstattet, soweit diese angemessen sind. Wenn man im EIgentum wohnt, so werden häufig die Kreditzinsen, Steuern, Gebühren und notwendige Reparaturen übernommen. Wer im Pflegeheim wohnt, der erhält die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes. Grundlage hierfür ist der jeweilige Mietspiegel.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Auch hier wird wieder ein „angemessener Betrag“ als Unterstützung gewährleistet. Dies ist mindestens der Beitrag zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung sollten SIe sich beim Sozialhifeträger erkundigen. Tipp: Erhalten Sie bereits eine Rente, dürfen Sozialversicherungsbeiträge nicht doppelt berücksichtigt werden. Entweder gehören sie zur Grundsicherung (als Bedarf) oder sie werden vom Einkommen abgezogen – und dann nur die „Nettorente“ als Einkommen angesetzt.
  • Vorsorgebeiträge: Hier wird es recht schwammig, denn die „Angemessenheit“ wird durch den Sozialträger entschieden. Hierzu können folgende Punkte zählen:  Beiträge zur gesetzulichen Rentenversicherung, Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskasse, Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, Beiträge für eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten.
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und HIlfe in Sonderfällen: Ein Mehrbedarf liegt zum Beispiel bei schwehren Behinderungen vor. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Sozialträger.

Voraussetzung um die Grundsicherung zu erlangen ist, dass  man endgültig aus dem Erwerbsleben – entweder auf Grund von Alter oder auf Grund von dauerhafter Erwerbsminderung – ausgeschieden ist und die eigenen Einkünfte nicht zum Leben ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern nicht grundsätzlich zurückgegriffen.

Keine Grundsicherung erhält, wer seine Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies könnte z.B. durch Schenkungen, überschwänglichen Lebenswandel etc. geschehen sein. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, oder Asylbewerber (laufendes Verfahren) erhalten keine Grundsicherung.

Tipp: Liegt Ihr Einkommen unter 735 Euro, so sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherugn haben. (Stand 2010)

Was muss man tun um die Grunsicherung zu erhalten?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Grundsicherung zu beantragen:

  1. Beim zuständigen Sozialamt
  2. Beim Rentenversicherungsträger (z.B. Duetsche Rentenversicherung oder Knappschaft)

Wir die Grundsicherung genehmigt, so erhalten Sie diese rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Dies Leistung erhalten Sie immer nur für 12 Monate – anschliessend müssen sie wieder erneut einen Antrag stellen.

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admin on August 2nd, 2010

Alle Rentner sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Bescheinigung über den Bruttorentenbetrag kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger angefordert werden. Der dort ausgewiesene Betrag muss in der Anlage „R“ der Steuererklärung eingetragen werden.

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admin on August 2nd, 2010

Das Rentenniveau wird immer weiter fallen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Der Standardrentner, der 45 Jahre gearbeitet hat und immer genau im Durchschnitt verdient hat, der bekommt derzeit ca. 2.700 Euro Bruttogehalt. Geht der Standardrentner nun im nächsten Monat in Rente, so bekäme er vor Abzug von Krankenkasse 1.224 Euro Rentenbezüge. Dies ist ein Rentenniveau vor Steuern von 52 Prozent. Bis 2020 soll dieses auf 47 Prozent und bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Darüber hinaus mag sich schon kein Politiker mehr festlegen, wie tief das Rentenniveau dann fallen könnte, wenn der Rentenbeitrag 20 Prozent nicht übersteigen soll.

Geht man davon aus, dass das Rentenniveau wie geplant sinkt, die Preise weiter steigen, so wird uns in Deutschland eine extreme Altersarmut treffen. Es ist höchste Zeit die Diskussionen um Rentengarantie „ja“ oder „nein“ zu beenden – dafür aber eine echte Rentenreform durchzuführen.

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admin on August 2nd, 2010

„Eine Rentengarantie wird es auf Dauer so nicht mehr geben, weil die jungen Menschen nicht auf Dauer derart belastet werden können.“ So äußerst sich Sachsens Ministerpräsident (CDU), Stanislav Tillich, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Tillich schlägt weiter vor, eine steuerfinanzierte Grundrente einzuführen. Auf seiner Homepage schreibt er, dass er als Ingenieur, innovative Lösungen so zu entwerfen gelernt hat, dass sie mit vorhandenen Ressourcen umsetzbar sind.

Sein CSU-Kollege Horst Seehofer möchte die Diskussion um die Rente endlich beendet wissen, die CSU werde eine Rentenkürzung nie mittragen.

Der SPD-Parteivize Olaf Scholz fordert, dass die Kanzlerin das „törichte Gequatsche“ endlich stoppe. Die Rentengarantie sei vernünftig und finanzierbar und gehe nicht zu Lasten der jüngeren Generation.

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admin on Juli 30th, 2010

Kommetar von Tobias Weber:
Die Einkommensentwicklung in Deutschland ist katastrophal: Lag Deutschland im OECD-Vergleich im Jahr 2000 noch auf Rang 6, so liegt die deutsche EInkommensentwicklung nur noch auf Rang 11. Da wir in Deutscland keinen echten Mindestlohn haben, hat sich ein Niedriglohnsektor gebildet. Schon heute erhält jeder 5. Arbeitnehmer in Deutschland weniger als den häufig diskutierten Mindestlohn von 9,50 Euro Brutto. Niedriglohn per Definition bedeutet, dass ein Vollzeit-Beschäftigter knapp ober- oder unterhalb der Armutsgrenze verdient. Somit ist eine eigenständige Existenzsicherung nicht mehr möglich. Die OECD bezeichnet als Niedriglohn, den Lohn, der unterhalb des Lohns liegt, den 2/3 der Vollzeit-Beschäftigten verdienen.

Gerahrd Schröder sagte zum Niedriglohn auf dem World Economic Forum in Davos: „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ Die schwierige Aufgabe, die in Deutschland zu lösen war, bestand darin, den Bundeshaushalt zu entlasten. Insbesondere Ausgaben für Arbeit- und Soziales mussten reduziert werden. Weiterhin die Kosten nur den Arbeitnehmern aufzulasten war nicht mehr machbar. Dennoch waren durch die Harz 4-Reformen neue Probleme vorprogrammiert. Diejenigen, die in den NIedriglohnsektor abrutschten zahlten dementsprechend weniger auf ihr Rentenkonto ein. Hätten die Hartz 4-Reformen wirklich die Arbeitslosigkeit bekämft, wäre alles aufgegangen. Was jedoch passierte, war, dass aus dem ersten Arbeitsmarkt, Arbeitnehmer in den Niedriglohnsektor abrutschten. Diese Arbeitnehmer ärgern sich jetzt Jahr für Jahr, wenn sie ihren Rentenbescheid bekommen, dass ihre künftige Rente stetig sinkt. Bei den Harz 4-Reformen führte man gleichzeitig eine staatlich geförderte Altersvorsoge ein; Riesterrente und Rührupprente. Bei beiden Systemen muss der Arbeitnehmer aus eigenen Mitteln für die private Rente einzahlen. Doch wovon soll jemand, der im Niedriglohnsektor arbeitet dies noch bezahlen. Denn der Begriff Niedriglohn besagt, dass das Existenzminimum bereits erreicht ist.

Durch die stetige Anhebung der Krankenkassenbeiträge sinkt die Kaufkraft der Rentner auch bei einer Rentengarantie. Nullrunden bei der Rente sind real schon heute Minusrunden. Mit durchschnittlich 883 Euro musste sich ein Rentener im Jahr 2000 zufrieden geben. Im Jahr 2008 waren es bei gestiegenen Preisen, Steuern und Krankenkassenbeiträgen nur noch 821 Euro. Dabei ist das Renteneinstiegsalter sogar um 1,2 Jahre gestiegen – d.h. die Menschen, die dann in Rente gegangen sind haben dann auch noch mehr gearbeitet um später weniger zu bekommen.

Hebt man nun das Rentenalter auf 67 Jahre an, so erreicht ein Rentener die volle Rente (ohne Abschläge) auch erst mit 67 Jahren. Da viele aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis 67 Jahren arbeiten können werden viele Menschen zwangsläufig früher in Rente gehen müssen. Diese bekommen dann nicht die volle Rente, sondern Rente mit Abschlägen. Hinzu kommt die schrittweise Besteuerung der Rente, so dass zum Schluss nicht mehr genug zum Leben übrig sein wird.

Altersarmut ist in Deutschland vorprogrammiert – und momentan diskutiert die Politik auf einer völlig falschen Ebene.

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Kurz vor der Sommerpause schafft es Rainer Brüderle wieder auf die Titelseiten der Zeitungen. Brüderle fordert eine Rückkehr zu den normalen Mechanismen denn eine Abkopplung der Rentenentwicklung von den Löhnen werde auf Dauer nicht funktionieren. Bundesfinanzminister Schäuble lehnte in der Vergangenheit eine ähnliche Forderung der Deutschen Industrie und Handelskammer mit der Begründung der Generationengerechtigkeit ab.

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admin on Juli 28th, 2010

Seitdem die Große Koalition, unter Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz“, die Rentengarantie eingeführt hat müssen Rentner keine „Verlustrunden“ mehr hinnehemen. Bisher galt der Grundsatz „Sinken die Löhne und Gehälter, dann sinken auch die Renten“. Bis dato orientierten sich die höhe der Renten an der Einkommensentwicklung. Im BUndestagswahljahr 2009 war das den Politikern zu riskant: 20 Millionen wahlberechtigten Rentnern eine Rentenkürzung zu verkaufen, das die Wirtschaftskrise schon voll im Gange war, wäre ein gefährliches Spiel gewesen. Die Wahlstimmen versuchte man sich mit einer Rentengarantie zu erkaufen.
2010 hätten die Renten theoretisch ca. 1 Prozentz fallen müssen – da aber eine Garantie eingeführt wurde gab es trotz Krisenjahr im Westen ein PLUS von 2,4 Prozent und im Osten sogar von 3,4 Prozent. Mehr Rentensteigerung gab es schon seit über zehn Jahren nicht mehr. Das „Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demografischer Wandel“ geht davon aus, dass die eingeführte Rentengarantie bis zum Jahr 2015 rund 10 Mrd. Euro kosten wird. Demnach muss der Beitragssatz für die gesetzliche Rente um 0,2 Prozent angehoben werden – damit anschliessend alles kostenneutral aufgeht.

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