admin on Juli 24th, 2010

Geplant war es im Jahr 2014 den Rentenbeitrag um 0,1 Prozent zu senken. Alles soll nun beim Alten bleiben – das heißt: Rentenbeitrag von 19,9 Prozent.

Festzuhalten bleibt, dass dies ein klares Signal ist, wo die Beiträge nach einer Rentenreform hinlaufen könnten…

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admin on Juli 23rd, 2010

Rente mit Abschlägen, oder Altersteilzeit, dies ist für die Vizechefin der SPD, Elke Ferner, die falsche Frage. Die Lösung seien Jobs für Ältere – und hier ziehen auch die Gewerkschaften mit. Die SPD diskutiert momentan in alle Richtungen, denn im September ist ein Parteitag angesetzt. Bis November muss die Regierung geprüft haben, ob der Start der Reform vertretbar ist.

Die Beschäftigungsquote Älterer lag Ende 2009 bei 57,1 Prozent.  2005 lag die Beschäftigungsquote der gleichen Gruppe noch ca. 10 Prozent darunter. So röhrt auch Franz Müntefering in gleiche Horn: Bis die Rente mit 67 Jahren in Kraft tritt gehen noch 19 Jahre ins Land. Bis dahin kann sich am Arbeitsmarkt noch viel tun. Auch Experten gehen davon aus, dass in Zukunft ein Fachkräftemangel herrschen wird.

In 2009 waren ca. 900.000 Menschen zwischen 15 und 24 Jahren auf  Harz IV angewiesen. Hinzu kamen ca. 300.000 Menschen in gleicher Altersgruppe , die Arbeitslosengeld I oder Fördermaßnahmen des Arbeitsamtes in Anspruch genommen haben. Geht man davon aus, dass dies nicht alles „Drückeberger“ sind, so fehlen rund 1,3 Mio. Jobs. Nun sollte sich die Politik die Frage gefallen lassen, wie dann noch Jobs für Ältere Menschen geschaffen werden sollen. Wäre es nicht sinnvoller die jungen Menschen zu fördern, dort in Ausbildung zu investieren? Die Politik wird zurückspielen, dass die Jugenarbeitslosigkeit in den letzten Jahren drastisch gefallen sei und die Rentenkasse reformiert werden müsse. Grundsätzlich ist dies richtig und eigentlich ist dem auch nichts hinzuzufügen. Jedoch krankt dass System spätestens daran, dass die Älteren länger arbeiten müssen, so die Rentenkassen geschont werden, auf der anderen Seite aber rund 1,3 Mio. junge, arbeitsfähige Menschen nicht in das solidarischen Rentensystem einzahlen.

Experten, die einen Fachkräftemangel voraussagen mögen Recht haben – jedoch muss auch hier die Frage gestellt werden: Warum? Die Weichen wurden nicht rechtzeitig gelegt, dass jungen Menschen eine ordentliche Ausbildung ermöglicht wird. Am Schulsystem wird immer weiter gespart. Es wurden Studiengebühren eingeführt. Lehrmittelfreiheit wurde abgeschafft. Bei der Geburtenstatistik kann man klar ablesen, dass junge Paare immer seltener Nachwuchs bekommen. Es wurde das Elterngeld eingeführt – knapp ein Jahr nachdem die Ministerin den Platz für eine Nachfolgerin freigegeben hat, wird hier schon wieder reduziert. Es gibt in Deutschland keine PLANUNGSSICHERHEIT. Die strukturellen Probleme sind mittlerweile recht groß – und wenn aus der Rentenreform ähnlich wie im Gesundheitssystem ein Reförmchen wird, die Lösung nur länger Arbeiten heißt, dann kann man auch hier davon ausgehen, dass dies nicht die letzte Änderung am System sein wird. Schade, insbesondere für jüngere Menschen, denn diese benötigen PLANUNGSSICHERHEIT – insbesondere, da sie sich bei der Altersvorsorge nicht nur auf staatliche Systeme verlassen können, sondern auch privat vorsorgen müssen. Und bei einer finanziellen Anlage ist es nicht unerheblich, ob diese z.B. 30 oder 35 Jahre Laufzeit hat.

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admin on Juli 20th, 2010

Laut Bildzeitung erhielt ein Arbeitnehmer bei gleichem Lohn und Beitrag rund 5 % mehr Rente gutgeschrieben als im Westen. Ursache sei die künstliche Höherwertung der Ostlöhne bei der Rente.

admin on Juli 19th, 2010

Wie die Hans-Böckler-Stiftung am 08.07.2010 auf ihrer Internetseite veröffentlicht bekommen Vorstände im Ruhestand von DAX30 – Unternehmen rund 7 Mio. Euro als Altersvorsorge ausgezahlt. Die Spanne hierbei ist gigantisch. Bei SAP bekommt ein „Vorstand in Ruhe“ rund 1 Million Euro, wohiungegen sich ein Vrostand bei Thyssen Krupp auf 24 Millionen Euro zur Ruhe legen kann. Auch der Vorsorgebereich für Vorstände ist starken Schwankungen ausgesetz. So legte beispielsweise Baiersdorf „nur“ 500.000 Euro fürs Altersruhegeld der Vorstände an die Seite, wohingegen die Volkswagen AG 11,1 Millionen zur Seite schaffte.

Rechnet man die zu zahlenden und die Rücklagen für künftige Ruhebzüge der Vorstandsetage zusammen, so bilden Thyssen Krupp (27,7 Millionen Euro), Deutsche Bank (21,4 Millionen Euro) und Siemens (20,4 Millionen Euro) die Spitze.

admin on Juni 24th, 2010

Der Gesetzgeber hat die Bemessungsgrenze für das Schonvermögen erhöht. Wer Arbeitslosengeld II bezieht durfte bisher pro Lebensjahr nur 250 Euro für die ALtersvorsorge zurücklegen.  Der Gesetzgeber argumentierte bisher, dass die darüber hinausgehenden Sparvermögen erst für den „normalen“ Lebensunterhalt aufgebraucht werden müssen. Nach dem Sozialgesetzbuch sollen Leistungen erst dann erbracht werden, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.

Neu ist, dass das Schonvermögen jetzt verdreifacht wird: 750 Euro pro Lebensjahr stehen dem Empfänger von Arbeitslosengeld II für die Altersvorsorge nun zu.
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein 60 jähriger, der Arbeitslosengeld II bezieht nun 45.000 Euro  dem Schonvermögen zurechnen kann. Bisher waren dies nur 15.000 Euro. Bei der Riester Rente umfasst der Schutz  die Eigenbeiträge und Zulagen bis zur Höhe des geförderten Höchstbetrags nach § 10 a Einkommenssteuergesetz und die durch die Anlage erwirtschafteten Erträge. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung der Versicherung.

Kommentar: Grundsätzlich ist die Entscheidung richtig, dass der Bürger mehr Geld seines Vermögens für seine Altersvorsorge einsetzen kann und so im Bedarfsfall von Arbeitslosengeld II dem Schonvermögen zurechnen kann. Durch diese gesetzliche Änderung wird aber auch klar, dass in der nächsten Zeit eine größere Reform ansteht. Die Eigenverantwortung im Bereich Altersvorsorge wird noch größer geschrieben. Das Schonvermögen schützt vor vorzeitiger „Zwangsentnahme“ durch den Staat. Somit versucht der Staat Kapital für die Altersrentenzeit vorzuhalten. Die Rentenkasse wird so bei Arbeitslosengeld II Empfängern vorerst entlastet.

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admin on Mai 28th, 2010

Wie die Bildzeitung am 28.05.2010 berichtet fordert die EU die Rente mit 70.  Die EU Kommission schätzt, dass die Europäer im Jahr 2060 rund 7 Jahre länger leben als heute. Das bedeute, dass das angestrebte Rentenalter von 65 auf 70 Jahre angehoben werden müsse. Die Financial Times berichtet auf Grundlage eines Grünbuches der Kommission, dass ohne Anhebung des Rentenalters eine schmerzhafte Kombination aus geringen Zahlungen und höheren Beiträgen resultiere.

Das reale Renteneintrittsalter in Europa liegt heute bei knapp 60 Jahren. In OECD-Ländern außerhalb Europas gehen Männer im Schnitt mit 63,5  und Frauen mit 62,3 Jahren in Rente. In Deutschland gehen Männer sogar mit 62,1 Jahren in Rente. Ursula von der Leyen forderte deshalb in Deutschland die Rente mit 67. Laut der Ministerin müsse das Volk kreativer denken, denn keiner müsse den Beruf mit 66 Jahren ausüben, den er mit 16 gelernt hat.

Schon heute kommen innerhalb der Eu auf einen Rentner nur 3 Arbeitnehmer. Schon 2030 sinkt das Verhältnis laut Experten von 3 Arbeitnehmern auf 2. Bleibt die Bevölkerungsentwicklung weiterhin negativ, so werden 2060 4 Rentner von 3 Arbeitnehmern versorgt.

Es ist also höchste Zeit, dass die Politik handelt. Es sollte nicht nur über eine Anhebung des Rentenalters nachgedacht werden um die Einzahlungsdauer zu erhöhen und damit die Auszahlungsphase zu verkürzen. Europa sollte sich endlich familienfreundlich aufstellen. Deutschland muss hier den Anfang machen:

  • Junge Familien müssen gefördert werden.
  • Das Elterngeld muss erweitert werden.
  • Es muss mehr Geld in Bildung investiert werden.
  • Vernünftige und bezahlbare Betreuungsangebote für Kinder müssen angeboten werden.

Nur wer in die Jugend investiert, kann auch das Alter finanzieren.

admin on Mai 24th, 2010

1992 hat sich die Zahl der Rentenempfänger, die nicht in Deutschland leben verdoppelt.  Mittlerweile werden rund 1.600.000 Renten ins Ausland überwiesen. Hiervon gehen ca. 60% der Renten in Länder der Europäischen Union. Weitere 300.000 Rentenempfänger leben in weiteren europäischen Ländern. Außerhalb von Europa empfnagen ca. 300.00 Rentner ein Rente – wobei hier die USA mit 110.000 Rentenempfängern an der Spitze liegt.

Nur rund 200.000 Rentenempfänger sind Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland gelegt haben. Die restlichen Rentenempfänger sind Ausländer, die durch ihre Arbeit Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung erworben haben.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

admin on Mai 23rd, 2010

In Deutschland gibt es ca. 12 Millionen Riesterrentenverträge.  Alleine im Jahr 2009 wurden aber 500.000 Verträge vorzeitig gekündigt. Die Gründe dafür können z.B. bessere Angebote anderer Versicherer, Geldknappheit etc. sein.

Eine Kündigung sollte jedoch genau überlegt sein: Die Abschlusskosten sind auf jeden Fall verloren. Schließt man nun einen neuen Vertrag ab, so muss man diese sozusagen „doppelt“ bezahlen.

Eine Alternative zur Kündigung ist, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Variante ist meist für den Vertragsinhaber günstiger als zu kündigen.

Wichtig für alle Neuabschlüsse: Informieren Sie sich umfassend. Ein Abschluss bedeutet meist eine lange Vertragslaufzeit. Wenn Sie sich ein Auto kaufen, so kaufen Sie auch nicht das erst Beste.

admin on Mai 23rd, 2010

Um der Altersarmut weiter entgegenzuwirken fordert die SPD-Fraktion für alle Rentner, die weniger als 30 Entgeltpunkte  „gesammelt“ haben eine Neubewertung. Die SPD fordert darüber hinaus, dass die sogenannte „Rente nach Mindesentgeltpunkten“ verlängert wird. So werden bei langjährig Versicherten, die aus unterdurchschnittlichen Beitragszeiten resultierenden Anwartschaften höher gewertet werden. Bisher gilt dies Regelung nur bis zum 01.01.1992. Jetzt wird gefordert diese bis zum 01.01.2011 anzuerkennen.

Lesen Sie den genauen Antrag einfach durch.

admin on Mai 23rd, 2010

Die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die betriebliche Altersvorsorge wurde vom Erfurter Bundesarbeitsgericht begrenzt. Die gesetzliche Rente (auch Witwenrente) darf maximal zu 80 % angerechnet werden. Das Urteil findet man unter dem Aktenzeichen Az: 3AZR 97/08 und 80/80.

Betroffen vom Urteil sind sogenannte Gesamtversorgungssysteme. Bei dieser Art der betrieblichen Rente sagt der Arbeitgeber lediglich eine Aufstockung zu, so dass eine bestimmte Gesamtversorgung erreicht wird. Im schlechtesten Fall wird die gesetzliche Rente zu 100 Prozent angesetzt. Dies  wäre laut Richterspruche eine unverhältnismässige Entwertung der gesetzlichen Rente .